LOTTO-Pokal Finale: Alle Infos für die Fans

18. August 2020

Nur noch wenige Tage trennt den Bremer Amateurfußball vom großen LOTTO-Pokal Finale. Am Samstag um 17:45 Uhr (live in der ARD) treffen der Blumenthaler SV und der FC Oberneuland im Stadion Vinnenweg aufeinander, um den Teilnehmer für den DFB-Pokal der kommenden Saison zu ermitteln. Der BFV hat an dieser Stelle alle Infos für die Besucher:innen zusammengestellt.

Tickets:

Das Spiel ist komplett ausverkauft. Am Spieltag selbst wird es demnach auch keine Tageskasse geben. Wer kein Ticket hat, wird definitiv nicht ins Stadion kommen und wird daher dringend gebeten, nicht zum Vinnenweg zu kommen.

Anreise:

Öffentliche Verkehrsmittel:
Das Stadion Vinnenweg ist mit der Buslinie 34 (Haltestelle „Am Heiddamm“, Fußweg zum Stadion ca. 12 Minuten) und der Straßenbahnlinie 1 (Halstestelle „Erkelenzer Straße“, Fußweg zum Stadion ca. 14 Minuten) zu erreichen. Diese Anreisemöglichkeiten sollten von den Zuschauer:innen bevorzugt werden, da am Stadion nur begrenzte Parkmöglichkeiten bestehen.

Parkplätze:
Für Zuschauer:innen steht am Stadion Vinnenweg auf Parkplatz P1 eine begrenzte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze P2 und P3 sind ausschließlich Inhaber:innen von Parkberechtigungsscheinen vorbehalten. Fahrzeuge, die ohne einen Parkberechtigungsschein anfahren, werden ausnahmslos auf den Parkplatz P 1 geleitet. Wenn dieser voll ist, stehen am Stadion keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Zugang zum Stadion:

Das Stadion Vinnenweg öffnet um 16:15 Uhr. Auf der Eintrittskarte ist das jeweilige Tor angegeben, über den der Zugang zum Stadion erfolgt. Bitte achten sie unbedingt auf diese Angabe.

Fans des Blumenthaler SV (Block D) und Gäste des Bremer FV (Block H links oder rechts) gelangen über Tor 1 ins Stadion. Tor 1 befindet sich im Bereich der Haupttribüne und wird über den Parkplatz P3 erreicht.

Für Fans des FC Oberneuland (Block C) und Besucher:innen mit Sondertickets (Block C Sonder) erfolgt der Zugang zum Stadion über Tor 2. Der Zugang zu Tor 2 befindet sich am Ende des Parkplatzes P2.

Bitte halten sie beim Zugang bereits ihr ausgefülltes Kontaktformular, das Teil ihrer Eintrittskarte ist, bereit. So sorgen sie für einen zügigen Ablauf.

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anreise, da der Einlass aufgrund der coronabedingten Hygienemaßnahmen länger als gewöhnlich dauern kann.

Hygieneregeln:

Natürlich gelten rund um das Spiel diverse Hygieneregeln, die die Zuschauer:innen einhalten müssen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu unterstützen:

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter).
  • Im Eingangsbereich, den sanitären Anlagen und an den Gastronomieständen ist immer eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus ist eine Mund-Nase-Bedeckung auch immer dann zu tragen, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird.
  • Eine Mund-Nase-Bedeckung ist darüber hinaus überall dort zu tragen, wo der Mindestabstand (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann.
  • Die auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz ist unbedingt einzuhalten, da nur so die Abstandsregeln auf der Tribüne eingehalten werden können. Dies gilt auch für Personengruppen, die nach § 1, Abs. 2 der Coronaverordnung von der Einhaltung der Abstandsregeln ausgenommen sind.
  • Zum Zweck der Infektionsverfolgung werden der Name und die Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) aller Personen, die das Stadion betreten, erhoben. Hierzu befindet sich an der Eintrittskarte ein zweites Blatt, das ausgefüllt mitzubringen ist.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Einhaltung der Hust- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Einmaltaschentuch, nicht in die Hand. Bei Husten und Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
  • Empfehlung zum regelmäßigen und gründlichen Händewaschen mit Seife (mindestens 30 Sekunden), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nase-Bedeckung; nach dem Toilettengang.
  • Die Benutzung von Handdesinfektion ist empfohlen, wenn es keine Möglichkeit für ein gründliches Händewaschen gibt.
  • Das Stadion ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich, ausgestattet.
  • Ein Betreten des Stadions ist nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand möglich.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen das Stadion umgehend verlassen bzw. dürfen dieses gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten
    • Fieber (ab 38 Grad Celsius)
    • Atemnot
    • Halsschmerzen
    • Schnupfen
    • Geschmacks- und/oder Riechstörungen
    • Durchfall
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden des Stadions verwiesen.

Sicherheit:

Das Stadion Vinnenweg öffnet um 16:15 Uhr. Tageskassen wird es am Stadion nicht geben. Das LOTTO-Pokal Endspiel ist ausverkauft.

Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21cm x 29,7cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist nicht möglich.

Zu den im Stadion verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Stock eine Länge von mehr als 1,50 m Meter aufweist. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Leicht- oder normalentzündliche Transparente, Plakate oder ähnlich Fanmaterialien müssen zwingend B1-imprägniert sein.

Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt -insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, homophoben oder beleidigenden Charakters- dürfen nicht mitgeführt werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.

Es gilt darüber hinaus die Stadionordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zum Stadion anerkannt wird.

[oba]

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