Die Sportgerichtsbarkeit des Bremer Fußball-Verbandes ist in drei Instanzen aufgebaut. Bei der Bewertung eines Verstoßes oder Vergehens ist der jeweils zuständige spieltechnische Ausschuss zunächst die erste Instanz, die einen Verwaltungs- bzw. Strafbescheid erstellt.
Wird gegen diesen vom Rechtsmittel des Einspruchs Gebrauch gemacht, geht der Fall vor das Sportgericht. Letzte Instanz der Sportgerichtsbarkeit des Bremer Fußball-Verbandes ist schließlich das Verbandsgericht.
Die Sportgerichte handeln dabei komplett unabhängig von sämtlichen anderen Gremien und Ausschüssen des Verbandes. Nachfolgend finden Sie die Zusammensetzung der einzelnen Sportgerichte.