Sportgerichtsbarkeit

Die Sportgerichtsbarkeit des Bremer Fußball-Verbandes ist in drei Instanzen aufgebaut. Bei der Bewertung eines Verstoßes oder Vergehens ist der jeweils zuständige spieltechnische Ausschuss zunächst die erste Instanz, die einen Verwaltungs- bzw. Strafbescheid erstellt.

Wird gegen diesen vom Rechtsmittel des Einspruchs Gebrauch gemacht, geht der Fall vor das Sportgericht. Letzte Instanz der Sportgerichtsbarkeit des Bremer Fußball-Verbandes ist schließlich das Verbandsgericht.

Die Sportgerichte handeln dabei komplett unabhängig von sämtlichen anderen Gremien und Ausschüssen des Verbandes. Nachfolgend finden Sie die Zusammensetzung der einzelnen Sportgerichte.

Zum Sportgericht

Zum Verbandsgericht