Zu den im Stadion verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Stock eine Länge von mehr als 1,50 m aufweist. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.
Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 cm x 29,7 cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist nicht möglich.
Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt -insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, homophoben oder beleidigenden Charakters- dürfen nicht mitgeführt werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.
Transparente dürfen an Zäunen angebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Notausgänge nicht blockiert werden. Das Überhängen vorhandener Werbung ist nicht erlaubt.
Die Mitnahme von Trommeln ist möglich, sofern diese entweder halboffen sind, zur Kontrolle geöffnet werden können oder auf sonstige Weise einsehbar sind (z.B. durch ein transparentes Trommelfell).
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.
Es gilt darüber hinaus die Stadionordnung, die Betreten oder Befahren des Stadiongeländes anerkannt wird.