Häufige Fragen zur Weiterbildung und Lizenzverlängerung

An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen zu den Themen Weiterbildung und Lizenzverlängerung zusammengestellt. Sollten darüber hinaus noch Fragen unbeantwortet sein, steht unser Qualifizierungsteam gern unter der E-Mailadresse qualifizierung@bremerfv.de zur Verfügung.

Unsere FAQ zum Thema Ausbildung finden Sie hier.

Vor 2023 ausgestellte Lizenzen bleiben natürlich bestehen und müssen weiterhin alle drei Jahre durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden.

Im Rahmen der Änderungen ab 2023 wird die Weiterentwicklung der Trainer:innen auf horizontaler Ebene durch zielgruppenorientierte Weiterbildungsangebote auf Ebene der aktuellen Lizenzstufe in den Fokus gerückt. Demzufolge soll das Fort- und Weiterbildungsangebot in den nächsten Monaten und Jahren stetig ausgeweitet und weiterentwickelt werden. Die aktuell angebotenen Weiterbildungslehrgänge sind auf den Webseiten des DFB bzw. der Landesverbände zu finden.

Für die Verlängerung einer C- bzw. B-Lizenz sind innerhalb von drei Jahren 20 LE erforderlich.
 
16 dieser LE müssen über eine Fortbildung des BFV erlangt werden. Welche Möglichkeiten sich für die fehlenden 4 LE bieten, finden Sie hier.

Da die Trainerlizenzen bundesweit gültige DFB-Lizenzen sind, werden Fortbildungen anderer Landesverbände vollumfänglich für die Lizenzverlängerung anerkannt. Da diese Fortbildungen nicht im BFV erfasst sind, ist die Vorlage einer entsprechenden Teilnahmebescheinigung (digital an qualifizierung@bremerfv.de) erforderlich.

Nein, das ist zukünftig nicht mehr möglich. Kurzschulungen (4 LE) können nur noch als Ergänzung zu einer großen Fortbildung (16 LE) angewählt werden. Nur so ist eine entsprechende Fortbildung im sportfachlichen Bereich gewährleistet. Bei Ausnahmen ist ein entsprechender Hinweis bei der Veranstaltung hinterlegt.

Die Lizenz verfällt nicht vollständig, sondern wird nach Verlängerung jeweils zum Ablaufdatum um drei Jahre verlängert. Es ist somit auch möglich die Lizenz nach Ablauf der Frist zu verlängern. Lediglich der Gültigkeitszeitraum reduziert sich in diesem Fall.

Die Lizenz kann grundsätzlich nicht verfallen. Alle drei Jahre sind jedoch jeweils 20 LE zur Verlängerung notwendig. Bei Nicht-Verlängerung summieren sich die erforderlichen LE entsprechend bis zu einer maximalen Anzahl von 80 LE.
 
Sollten mehr als 20 LE notwendig sein, müssen diese in Form eines Ausbildungslehrgangs erbracht werden und können nicht mehr über eine (oder mehrere) übliche Fortbildung erbracht werden.

Wir können grundsätzlich nur Kurzschulungen anerkennen, die relevant für die Tätigkeit als Trainer:in sind.
 
Sollten Sie die Teilnahme an einer Kurzschulung planen, die nicht vom BFV organisiert wird, fragen Sie bitte vorher beim BFV-Qualifizierungsteam unter qualifizierung@bremerfv.de an, ob die LE dieser Weiterbildung für eine Lizenzverlängerung anerkennt werden können.

Ansprechperson:

Pascal Krüger

Verbandsgeschäftsstelle

Telefon: 0421-791 66 18

Mike Barten

Verbandssportlehrer

Telefon: 0421-791 66 14

n.n.

Lehr- und Bildungsreferent

Telefon: 0421-791 66 35