Für die Teilnahme am Spielbetrieb ist eine Mitgliedschaft im Bremer Fußball-Verband erforderlich. Diese Mitgliedschaft wird unter Vorlage der Satzung, des Mitgliederverzeichnisses und der Personalien seiner vertretungsberechtigten Personen beantragt. Zudem ist eine Mitgliedschaft im Landessportbund nachzuweisen.
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Die Anmeldung wird allen Vereinen bekannt gegeben. Innerhalb von acht Tagen nach dieser Bekanntgabe kann gegen die Aufnahme beim Vorstand des BFV Einspruch erhoben werden. Gibt dieser dem Einspruch nicht statt, entscheidet der Beirat endgültig.
Mit dem Aufnahmeantrag ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu entrichten. Sie beträgt laut Finanzordnung § 5g des BFV 500,- Euro.
Die Mitgliedschaft im BFV erlischt durch Austritt, Ausschluss oder die Auflösung des Vereins. Der Austritt ist jederzeit zulässig. Er muss durch Einschreibebrief an den Vorstand des BFV erklärt werden. Die bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bestehenden Verpflichtungen sind zu erfüllen. Mit dem Ausscheiden gehen alle Mitgliederrechte verloren.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur auf Antrag des Vorstands oder des Beirates durch rechtskräftiges Urteil des Sportgerichts bzw. des Verbandsgerichts erfolgen, wenn schwerwiegend gegen die Satzung verstoßen wird, das Ansehen des Verbandes geschädigt wird oder Verbindlichkeiten gegenüber dem BFV trotz Fristsetzung und wiederholter Aufforderung unter Androhung des Ausschlusses nicht erfüllt werden.
Ein Verein ist ausgeschlossen, wenn seine Mitgliedschaft in einem Landessportbund endet.
Bei Zusammenschlüssen von Vereinen und/oder Fußballabteilungen innerhalb des BFV wird der neue Verein statt der alten Vereine/Abteilungen Mitglied im BFV. Der neu entstandene Verein haftet für alle satzungsgemäßen Verbindlichkeiten der in ihm aufgegangenen Vereine/Abteilungen. Eine Beitrittsgebühr entfällt.