Zuständig für Medien-Akkreditierungen bei den Spielen in der Zuständigkeit des BFV ist grundsätzlich der jeweilige Heimverein.
Als Inhaber des Hausrechts entscheidet dieser, ob und welchen (Sport-) Fotografen bzw. (Sport-) Journalisten er eine Akkreditierung erteilt und inwieweit er Tagesakkreditierungen oder Dauerakkreditierungen vergibt.
Bei der Akkreditierung von TV-Teams sind die Vereine dazu angehalten, nur solche Medien zu akkreditieren, die zuvor eine entsprechende Genehmigung beim BFV eingeholt haben und diese vorweisen können (siehe hier unter dem Reiter „Bewegtbild“).