Der Trainer:in-Pass

Um besonders wirksam gegen Gewalt, Diskriminierung, Extremismus und Antisemitismus vorgehen zu können und daraufhin gezielte Maßnahmen ergreifen zu können, ist es für den Bremer Fußball-Verband von großer Bedeutung, einen umfassenden Überblick über das Geschehen auf den Fußballplätzen zu erhalten. An dieser Stelle soll der Trainer:in-Pass ansetzen und für eine bessere Kommunikation zwischen Trainer:innen, Schiedsrichter:innen sowie den handelnden Personen im Verband sorgen.

Den Trainer:in-Pass sollen die Trainer:innen beim Spiel tragen.

In den letzten Monaten haben Vorfälle von Gewalt auf Fußballplätzen vermehrt für Schlagzeilen gesorgt. Diese Entwicklung ist äußerst besorgniserregend, insbesondere da die Gewalt gegenüber Schiedsrichte:rinnen deutlich zugenommen hat. Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, entschieden für ein faires Miteinander einzutreten, um derartigen Schlagzeilen entgegenzuwirken. Wir als Bremer Fußball-Verband sind uns bewusst, dass es trotz zahlreicher Bemühungen zur Förderung von Fair Play und der Umsetzung verschiedenster Präventionsmaßnahmen auch im Amateurfußball zu weiteren Gewaltvorfällen unterschiedlicher Art und Intensität kommen kann. Auch wenn der Großteil der Spiele fair und ohne Zwischenfälle verläuft, ist jeder einzelne Gewaltvorfall einer zu viel!

Der Trainer:in-Pass zielt zudem darauf ab, die Etikette auf dem Spielfeld nachhaltig zu ändern und gemeinsam eine respektvolle und vernünftige Atmosphäre auf dem Platz zu schaffen. Wir sind davon überzeugt, dass durch den Trainer:in-Pass eine engere Zusammenarbeit und ein verstärktes Verantwortungsbewusstsein gefördert werden können. Der Pass soll zunächst als Pilotprojekt in der Kreisliga A in Bremen und Bremerhaven eingeführt werden.

Trainer:in-Pass:

Basis für die Erläuterungen zum Trainer:in-Pass bildet § 33 „Präventivmaßnahmen“ der SpO. Eine detaillierte Erläuterung des Trainer:in-Passes ist unter Punkt 33 der Durchführungsbestimmung der Herren und Alt-Senioren zu finden.

Vor dem Spiel: Trainer:innen werden vorstellig        

  • Die Trainer:in beider Mannschaften müssen sich vor dem Spiel bei der Schiedsrichter:in vorstellen und ihren Trainer-Pass vorzeigen

Aufgaben des Heimvereins

  • Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass der Platz sowie die Schiedsrichterkabine ordnungsgemäß vorbereitet sind
    • Flasche Wasser
    • Sauber
    • Schlüssel liegt bereit
  • Besonders wichtig: Die technische Zone muss aufgebaut sein

Verantwortung beider Trainerinnen und Trainer

  • Die Trainer:innen sind verantwortlich für ihre Mannschaft und müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Personen sich an die geltenden Regeln halten
  • In der technischen Zone (Coachingzone) halten sich nur Personen auf, die auf dem Spielbericht stehen

BFV-Anlaufstelle

Bei Beobachtung von Vorfällen im Amateurbereich, egal ob auf dem Spielfeld oder daneben, möchten wir Sie ermutigen, diese bei uns zu melden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst betroffen sind, als Täter*in in Erscheinung getreten sind oder die Situation als unbeteiligte Person beobachtet haben. Ihre Meldung können Sie entweder per E-Mail (anlaufstelle@bremerfv.de) oder über ein Formular auf unserer Homepage einreichen. Das Online-Formular ist zudem auf Englisch, Französisch und Türkisch übersetzt. Die arabische Übersetzung erfolgt in Kürze.

BFV-Standpunkt

Der Bremer Fußball-Verband arbeitet mit Überzeugung daran, dass Werte im und durch den Fußballsport vermitteln werden, unter der besonderer Berücksichtigung

  • der Förderung der Leistungsbereitschaft und des fairen Verhaltens (Fair Play) von Spieler:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen und sonstigen Vereinsmitarbeiter:innen,
  • der Pflege von Respekt und Anerkennung auf und abseits des Platzes,
  • der Verwirklichung der Gleichberechtigung aller Geschlechter,
  • der Förderung von Integration und Vielfalt
  • und der Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligung aus Gründen einer behaupteten “Rasse” oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Glaubens oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,
  • der Förderung von institutionellen und personellen Maßnahmen, die der Entstehung von jeder Form von Gewalt vorbeugen und dieser entgegenwirken, unabhängig davon, ob sie körperlicher oder seelischer Art ist.

Ansprechperson:

Christoph Schlobohm

Referent Gesellschaftliche Verantwortung

Telefon: 0421-791 66 45

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