Sportwetten und Spielmanipulation

Gemäß § 21 Nr. 1a des Glücksspielstaatsvertrags ist es in Deutschland verboten auf Amateur- und Jugendspiele zu wetten. Dies umfasst nach Ansicht von Juristen auch das Sammeln und Verbreiten von Spielinformationen, die für Wettzwecke genutzt werden könnten. Der Gesetzgeber stellt klar, dass die Veranstaltung oder Vermittlung solcher Glücksspiele ohne entsprechende Genehmigung strafbar ist. Auch die aktive Beteiligung daran kann für Einzelpersonen und Vereine erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Dennoch hört und liest man immer wieder von Sportwett-Angeboten, die über ausländische Internetseiten auch den Amateurfußball im Programm haben. Obwohl es in Deutschland ausdrücklich verboten ist, auf Spiele im Amateurfußball zu Wetten, ist dies über Umwege leider immer wieder möglich. Im Amateurfußball besteht dadurch auch eine erhöhte Anfälligkeit für Spielmanipulationen, denn mit der Ausübung ihres Sportes verdienen die Aktiven in der Regel kein Geld.

Der Bremer Fußball-Verband, seine Mitgliedsvereine sowie die Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Funktionsträger und Einzelmitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen der Integrität, Loyalität, Solidarität und Fairness und sorgen für die Einhaltung dieser Grundsätze und für Ordnung und Recht im Fußballsport. Aus diesem Grunde sind in § 1a der BFV-Strafordnung folgende Verbote und Pflichten zum Thema Sportwetten und Spielmanipulation aufgeführt:

Spielern, Schiedsrichtern, Trainern und Funktionsträgern von Vereinen ist es untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie dürfen auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen.

Spieler, Schiedsrichter, Trainer und Funktionsträger von Vereinen sind verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen („Insiderwissen“) Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.

Wer es als Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Funktionsträger unternimmt, auf den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Fußballspiels und/oder den sportlichen Wettbewerb durch wissentlich falsche Entscheidungen oder andere unbefugte Beeinflussung einzuwirken in der Absicht, sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen, macht sich der Spielmanipulation schuldig.

Es besteht die Verpflichtung, dem Bremer Fußball-Verband unverzüglich und unaufgefordert Mitteilung zu geben, wenn Ihnen von dritter Seite die Manipulation eines Spieles gegen Vorteilsgewährung angeboten wird. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot abgelehnt wird.

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Form unsportlichen Verhaltens dar und werden anhand der Strafordnung mit Geldstrafen und/oder Spielsperren geahndet.
 

Möglichkeiten für den Umgang mit einem Datenscout auf dem Sportgelände

Das Wettverbot auf Jugend- und Amateurspiele gem. § 21 Nr. 1a des Glücksspielstaatsvertrags umfasst nach Meinung von Juristen auch das Sammeln und Verbreiten von Spielinformationen, die für Wettzwecke genutzt werden könnten. Dies gilt ausdrücklich nicht für den DFBnet-Liveticker.
 
Den Vereinen ist es über ihr Hausrecht jederzeit möglich, das Erheben dieser Daten explizit zu untersagen. Hierzu können ein entsprechender Aushang am Sportgelände und/oder die Aufnahme eines entsprechenden Passus in die Stadion- oder Hausordnung hilfreich sein.
 

Kontaktmöglichkeiten im Falle eines Verdachts auf Spielmanipulation

Meldungen über Verdachtsfälle auf Spielmanipulationen können an folgende Stelle abgegeben werden:
 
Bremer Fußball-Verband e.V.
Sebastian Störer
Franz-Böhmert-Str. 1 a
28205 Bremen
Tel.: 0421-791 66 43
E-Mail: sebatian.stoerer@bremerfv.de
 
Darüber hinaus hat der DFB eine Ombudsmannstelle eingerichtet. Diese steht Spielern und Vereinsvertretern aber auch Schiedsrichtern, die mit Wett- und Spielmanipulation in Berührung gekommen sind, als ständiger unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Bei dieser Stelle kann bereits bei ersten Verdachtsmomenten Rat eingeholt werden:
 
Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Detmolder Straße 30
33604 Bielefeld
Tel.: 0521-55 73 330
Mobil: 0151-5823 0321
Hotline: 00800-6628376266
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de
Webseite: ombudsmann-vertrauensanwalt.de
 

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Ansprechperson:

Sebastian Störer

Referent Spielbetrieb

Telefon: 0421-791 66 43