BFV-Beirat beschließt Änderung der Festspielregeln

08. Februar 2022

Der Beirat des BFV hat am heutigen Abend eine Änderung der Spielordnung beschlossen. Der TuS Schwachhausen hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, den der Beirat des als dringlich einstufte.

Der Antrag sieht eine Änderung des § 13 der BFV-Spielordnung vor. Dort geht es konkret um die Regelung, wann ein Spieler oder eine Spielerin eines Vereins nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Bremen-Liga, Landesliga oder Bezirksliga der Herren bzw. der Regionalliga der Frauen wieder in Pflichtspielen einer niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden darf. Die bisherige Regelung sah vor, dass dies der Fall ist, wenn ein Spieler oder eine Spielerin nach einem Einsatz in den genannten Spielklassen eine Schutzfrist von zehn Tagen einhält.

Die Festspielregelung wurde für den Rest der Saison angepasst. (Foto: Pixabay)

Die Festspielregelung wurde für den Rest der Saison angepasst. (Foto: Pixabay)

Nach dem heute gefassten Beschluss ist ein Spieler oder eine Spielerin nicht bereits nach einem Einsatz, sondern erst nach zwei aufeinander folgenden Spielen in der Bremen-Liga, Landesliga oder Bezirksliga der Herren bzw. der Regionalliga der Frauen festgespielt. Die Schutzfrist beträgt im Gegenzug keine zehn Tage mehr, sondern wird auf zwei aufeinander folgende Pflichtspiele festgelegt. Die beantragte Änderung bezieht sich dabei ausdrücklich auf die Saison 2021/2022.

Einmalige „Aushilfseinsätze“ klassenniedrigerer Spielerinnen und Spieler in einer Mannschaft der Bremen-Liga, Landesliga oder Bezirksliga der Herren bzw. der Regionalliga der Frauen bleiben damit im Hinblick auf eine Spielberechtigung für niedrigere Mannschaften folgenlos. Dies vergrößert in Coronazeiten die Flexibilität insbesondere dann, wenn eine Mannschaft kurzfristig Aufgrund von Quarantänen oder Isolationen nicht anders spielfähig wäre.

Normalerweise werden Änderungen an der Spielordnung nicht während einer laufenden Saison vorgenommen, wenn sie nicht existenziell für den Spielbetrieb sind. In diesem Fall hatte der Vorstand dennoch eine Dringlichkeit im Antrag des TuS Schwachhausen festgestellt. Dieser verspricht sich eine größere Flexibilität bei der Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und damit einhergehend eine höhere Wahrscheinlichkeit, die Saison ordnungsgemäß zu Ende spielen zu können.

[oba]

Mehr zum Thema: