Coronavirus: Aktuelle Informationen

An dieser Stelle stellen wir sämtliche Informationen rund um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Amateurfußball in Bremen und Bremerhaven bereit.

Die Inhalte sowie die Fragen und Antworten werden laufend aktualisiert und gegebenenfalls ergänzt. Sofern noch offene Fragen bestehen, können diese gern an unseren Geschäftsführer Jens Dortmann (E-Mail: jens.dortmann@bremerfv.de, DFBnet-Postfach: jens.dortmann@bremerfv.evpost.de) gerichtet werden.

 

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen stellen den Sachstand am 09.01.2023 um 11:20 Uhr dar.

Seit dem 2. April 2022 sind für den organisierten Sport im Lande Bremen sämtliche Corona-Maßnahmen weggefallen. Es gilt fortan nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung.

 

Trotz des Wegfalls der Corona-Einschränkungen appellieren wir an alle Vereine, auch weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.

 

Aktuelle Informationen zu den Bestimmungen im Land Niedersachsen finden Sie hier.

Bei der Beurteilung von Covid-19-Verdachtsfällen sind immer die behördlichen Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes maßgebend.

 

Gemäß der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung gilt eine Person erst dann als mit dem Coronavirus infiziert, wenn die Infektion labordiagnostisch bestätigt wurde. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der labordiagnostischen Bestätigung muss sich eine Person in Quarantäne begeben.

 

Für eine Person, der vom Gesundheitsamt, von der die Testung vornehmenden Person oder von der die Testung auswertenden Stelle mitgeteilt wurde, dass ein bei ihr durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person durchgeführter Antigentest (Schnelltest) ein positives Ergebnis aufweist, gilt eine Pflicht zur Isolierung. Diese Isolation gilt nicht für Kontaktpersonen.

 

Müssen sich im Herren- oder Juniorenbereich mindestens sechs (bei Kleinfeldmannschaften mindestens vier) Spielerinnen oder Spieler bzw. im Frauen- oder Juniorinnenbereich mindestens vier in der Frauen Verbandsliga sowie in den übrigen weiblichen 11er-Mannschaften drei (bei Kleinfeldmannschaften mindestens zwei) Spielerinnen, die in den letzten drei Pflichtspielen der betroffenen Mannschaft eingesetzt worden sind, aufgrund behördlicher Anweisung in Quarantäne begeben, werden die anstehenden Spiele demnach auch weiterhin bei Antrag kurzfristig abgesetzt und später nachgeholt. Ungeimpfte Spielerinnen und Spieler ab 12 Jahren werden hierbei nicht berücksichtigt.

 

Befinden sich weniger Spielerinnen bzw. Spieler einer Mannschaft als für eine Spielverlegung erforderlich in behördlicher Quarantäne, findet das angesetzte Spiel statt. In den breitenfußballorientierten Spielklassen (alle Kreisligen und Kreisklassen der Herren, alle Ü-Spielklassen der Alt-Senioren, A-Junioren Landesklasse, B-Junioren 2. Bezirksklasse, C-Junioren 2. Bezirksklasse, D-Junioren 2. und 3. Kreisklasse, E-Junioren 2. und 3. Kreisklasse und alle F- und G-Junioren Staffeln) können sich die Mannschaften auf einen Ausweichtermin einigen. Grundsätzlich ist dies auch in allen Spielklassen der Frauen und Juniorinnen möglich, hier jedoch nur in Absprache mit dem Frauen- und Mädchenausschuss. Sollte die gegnerische Mannschaft allerdings spielen wollen, muss das Spiel stattfinden.

 

Die Mannschaften sind selbst dafür verantwortlich, eine angeordnete Quarantäne zeitnah nachzuweisen und behördliche Bescheide oder ärztlichen Atteste der Staffelleitung vorzulegen. Bei Nichtvorlage entsprechender Nachweise können Spiele gegen die betroffenen Mannschaften vom zuständigen Spielausschuss gewertet werden.

Die BFV-Geschäftsstelle im Weser-Stadion ist zu den üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Do. von 9 bis 15 Uhr, Fr. von 9 bis 13 Uhr) für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch die Ausschüsse des BFV, die im Weser-Stadion tagen, sind zu ihren gewohnten Sprechzeiten zu erreichen.

 

Um Wartezeiten und damit die Ansammlung von Personen zu vermeiden, empfehlen wir weiterhin, vor dem Besuch der Geschäftsstelle oder eines Ausschusses eine Terminabsprache mit der zuständigen Ansprechperson.

Für die Richtigkeit der angebotenen Informationen und für Schäden, die aus einer Anwendung der vorstehenden Informationen resultieren, kann keine Haftung übernommen werden. Es ist stets die rechtliche Lage bindend. Im Zweifelsfall ist eine verbindliche Auskunft bei der zuständigen Behörde einzuholen. Sollte Ihnen ein Fehler in den vorstehenden Informationen auffallen, würden wir uns über eine entsprechende Nachricht freuen, damit wir immer den möglichst aktuellen Stand abbilden können.

Ansprechperson:

Jens Dortmann

Geschäftsführer

Telefon: 0421-791 66 11