Außerordentlicher Verbandstag beschließt Saisonabbruch

04. Juni 2020

Ein außerordentlicher Verbandstag des Bremer Fußball-Verbandes (BFV) hat am Abend aufgrund der Corona-Pandemie den Abbruch der Saison 2019/2020 und deren Wertung beschlossen. Demnach wird der Spielbetrieb in sämtlichen BFV-Spielklassen mit Ausnahme der Landespokalwettbewerbe der Herren, Frauen und A-Junioren abgebrochen. Die Versammlung fand erstmals in der Geschichte des Verbandes in digitaler Form statt.

Im Herren- und Frauenbereich, sowie bei den noch nicht beendeten Futsal-Ligen der Junioren wird der Tabellenstand nach den zuletzt ausgetragenen Spielen gewertet. Ein auf zwei Nachkommastellen genau errechneter Quotient aus Punkten pro Spiel bestimmt den Tabellenstand. Ergibt sich hierbei ein gleicher Quotient für zwei oder mehr Mannschaften, entscheidet gemäß der BFV-Spielordnung zunächst die Tordifferenz, dann die Anzahl der mehr erzielten Tore über den Tabellenstand. Es gibt unabhängig von den Abschlusstabellen in der Saison 2019/2020 keine sportlichen Absteiger. Keine Zustimmung fand ein Antrag, bei der Kreisliga Bremerhaven die Wertung der Hinrundentabelle anstelle einer Anwendung der Quotientenregelung vorzunehmen.

Jetzt ist es offiziell: Die Saison 2019/2020 wird abgebrochen! (Foto: Dennis Gloth, Montage: Oliver Baumgart)

Jetzt ist es offiziell: Die Saison 2019/2020 wird abgebrochen! (Foto: Dennis Gloth, Montage: Oliver Baumgart)

Bei den Spielen der Junioren und Juniorinnen wird die Abschlusstabelle der Winterrunde 2019 als Abschlusstabelle der Saison 2019/2020 gewertet. Die Staffeleinteilungen der Sommerrunde 2020 soll den für den Spielbetrieb der jeweiligen Spielklassen zuständigen BFV-Gremien als Grundlage für die Staffeleinteilungen der kommenden Saison dienen.

Hinsichtlich des LOTTO-Pokals der Herren trifft der BFV-Beirat in Absprache mit den Behörden und den betroffenen Vereinen eine Regelung zur Durchführung der ausstehenden Spiele. Sollte eine Durchführung aus Infektionsschutzgründen unmöglich sein, beschließt der BFV-Beirat über die Beendigung des Wettbewerbs und über die Teilnahme am DFB-Pokal.

Der LOTTO-Pokal der Frauen und der Landespokal der A-Junioren werden zunächst ausgesetzt. Die Wettbewerbe sollen nach Möglichkeit in der Saison 2020/2021 mit den dann spielberechtigten Kadern wieder aufgenommen werden. Sollte auch hier eine vollständige Austragung vor den Meldeterminen für die DFB-Pokalwettbewerbe 2020/2021 nicht möglich sein, wird auf eine physische Austragung verzichtet und der entsprechende spielleitenden Ausschuss des BFV entscheidet über die Teilnehmer an den DFB-Pokalwettbewerben 2020/2021.

Auch mit den Wechselmodalitäten beschäftigte sich der außerordentliche Verbandstag. Gemäß der BFV-Spielordnung könnte ein*e Spieler*in ohne Einhaltung einer Wartefrist den Verein wechseln, wenn er/sie sechs Monate lang kein Spiel bestritten hat. Eine durch die Corona-Pandemie verursachte Spielpause kann möglicherweise zu einer solchen sechsmonatigen Nichtteilnahme am Spielbetrieb führen. Um die Vereine vor dieser Auswirkung zu schützen, läuft diese sechsmonatige Frist nicht, solange aufgrund höherer Gewalt ein tatsächlicher Spielbetrieb unmöglich ist.

„Wir haben als Verband von Beginn an sehr transparent die unterschiedlichen Varianten dargestellt und auf einen engen Austausch mit den Vereinen gesetzt. Ich danke allen für die sehr sachliche und konstruktive Diskussion. Das Ergebnis ist mehr als deutlich. Nun ist es unsere Aufgabe, den Spielbetrieb für den Neustart zu planen, von dem wir heute noch nicht wissen, wann er sein wird. Klar ist aber: Die Vorfreude auf diesen Zeitpunkt ist bei allen Aktiven und Ehrenamtlichen hoch“, sagte BFV-Präsident Björn Fecker nach der ersten virtuellen Mitgliederversammlung des Verbandes.

Soweit für die künftige Durchführung des Spielbetriebes ein weiteres Abweichen von den Ordnungen des BFV notwendig sein sollte, ist hierzu kein neuerlicher außerordentlicher Verbandstag notwendig. Der BFV-Beirat ist als höchstes Gremium zwischen Verbandstagen für den Beschluss entsprechender Regelungen und/oder Ordnungsänderungen zuständig und ermächtigt. Der Beirat setzt sich zusammen aus 14 Mitgliedern des BFV-Vorstands und 15 Vereinsvertretern. Dadurch sind die Interessen der Vereine immer entsprechend und ausreichend berücksichtigt.

[oba]

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