
Kurzarbeitergeld sowie Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld (bis 80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts) sind genau wie Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld steuerfrei. Doch die Steuerfreiheit hat durch den sogenannten Progressionsvorbehalt ihre Tücken. Denn die steuerfreien Lohnersatzleistungen werden am Jahresende zum Einkommen addiert. Dadurch ergibt sich ein höherer prozentualer Steuersatz, der dann auf das gesamte zu versteuernde… Weiter »
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