Vergünstigungen durch die Ehrenamtskarte

17. August 2019

Ehrenamtliche Arbeit gehört nicht nur gewürdigt, sondern auch belohnt. Die Ehrenamtskarte ist eine attraktive Form der Auszeichnung für herausragendes Engagement. Ob Sport, Kultur oder Freizeit, mit der Karte können zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen in Bremen und Niedersachsen genutzt werden. 

Bremen und Niedersachsen haben 2010 die bundesweit erste länderübergreifende Ehrenamtskarte eingeführt, um damit das herausragende ehrenamtliche und freiwillige Engagement in ihren Ländern zu würdigen. Durch diese Kooperation erhalten die Ehrenamtler*in an mittlerweile mehr als 1.800 Akzeptanzstellen in beiden Ländern Vergünstigungen. Außerdem können Sie an mehreren Verlosungsaktionen teilnehmen und zu Würdigungsveranstaltungen eingeladen werden.

Das ist das Ding: die Ehrenamtskarte der freien Hansestadt Bremen. (Foto: Stadt Bremen)

Darum geht es: die Ehrenamtskarte der freien Hansestadt Bremen. (Foto: Stadt Bremen)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? 

• Sie üben eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.

• Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre und Sie wollen Ihren Einsatz auch zukünftig fortsetzen. 

• Sie üben Ihr Engagement in Bremen oder Bremerhaven aus, oder sind außerhalb des Landes Bremen ehrenamtlich tätig. 

Wo bekomme ich die Ehrenamtskarte? 

Die Karte können Sie beim Referat Bürgerschaftliches Engagement bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport (per Email oder Post) beantragen.

Entweder schicken Sie den fertig ausgefüllten Antrag an diese Adresse:
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
– Referat Bürgerengagement –
Bahnhofsplatz 29 (Tivolihochhaus)
28195 Bremen

oder sie nutzen diesen Online-Antrag.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Karte per Post zugeschickt. Sie erhalten eine personenbezogene Ehrenamtskarte, die nicht übertragbar ist. Die Karten werden zweimal im Jahr (zum Stichtag 15.3. und 15.9.) ausgegeben.

Welche Vorteile bringt die Ehrenamtskarte? 

Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Anbieter, die in Bremen und Bremerhaven Ermäßigungen gewähren. 

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