Meldung von Sportverletzten für die Weihnachtsaktion des BFV

04. November 2020

Auch in diesem Jahr beabsichtigt der Bremer Fußball-Verband, an aktive Spieler:innen, die längere Zeit durch einen Sportunfall im Krankenhaus und/oder arbeitsunfähig gewesen sind, ein Weihnachtspräsent zu verschenken. Die Auswahl behält sich der BFV nach Eingang der Meldungen vor.

Die Vereine des BFV können bis zu fünf Spieler:innen melden, die sich im ablaufenden Kalenderjahr besonders schwer verletzt haben, und durch einen Sportunfall längere Zeit arbeitsunfähig waren, oder sogar einen Krankenhausaufenthalt hinter sich bringen mussten.

Verletzungen gehören leider zum Fußballalltag. (Foto: Oliver Baumgart)

Verletzungen gehören leider zum Fußballalltag. (Foto: Oliver Baumgart)

Die Fußballabteilungen der BFV-Vereine werden ab sofort gebeten, Spielerinnen und Spieler zu melden, die…

  • … vom 1. Januar 2020 an durch einen Sportunfall längere Zeit arbeitsunfähig gewesen sind (Krankenhaus und/oder Arbeitsunfähigkeit).
  • … seit längerem durch einen Sportunfall krank und heute noch nicht wieder arbeitsfähig sind.
  • … nach dem Meldeschluss noch wegen eines Sportunfalls in ein Krankenhaus eingeliefert werden. (Diese Spieler sind telefonisch nachzumelden).

Die Meldung erfolgt durch die Einsendung des vollständig ausgefüllten Meldebogens, der jedem BFV-Verein über das DFBnet-Postfach zugestellt wurde und sich zudem in der echten Spalte zum Download befindet. Die letzte Frist zur Einreichung der 4. Dezember 2020. Später eingehende Meldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Meldebogen kann direkt Online ausgefüllt werden. Alternativ kann auch das herkömmliche Formular der BFV-Geschäftsstelle per DFBnet-Postfach (verband@bremerfv.evpost.de), E-Mail (geschaeftsstelle@bremerfv.de) oder per Fax (0421/ 791 66 50) übermittelt werden. Nähere Angaben zum Unfalltag und über die Art der Verletzungen sind für die Auswahl unverzichtbar. Eine Meldung des Sportunfalls bei der ARAG-Sportversicherung über den Landessportbund Bremen (LSB) ist für eine Berücksichtigung zwingend erforderlich.

[oba]

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