BFV-Sportgericht verhängt lange Sperren gegen zwei Spieler

11. Dezember 2023

Das Sportgericht des BFV hat zwei Spieler mit langen Sperren belegt, die in ihren jeweiligen Partien den Schiedsrichter tätlich angegriffen und damit Spielabbrüche verursacht hatten.

Zunächst wurde ein Spieler der TSV Wulsdorf für die Dauer von zwei Jahren gesperrt, nachdem er in der Landesligapartie gegen den ATS Buntentor den Schiedsrichter in der Halbzeitpause mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Die Partie wurde daraufhin vom Unparteiischen beim Stande von 0:0 abgebrochen und vom Verbandsspielausschuss des BFV mit 5:0 Toren zugunsten des ATS Buntentor gewertet und die TSV mit einer Geldstrafe belegt. Der Verein hat sowohl die Wertung als auch das Urteil gegen den Spieler akzeptiert, es ist damit rechtskräftig. Da der Spieler inzwischen von der TSV Wulsdorf aus dem Verein ausgeschlossen wurde, ruht die ausgesprochene Sperre nach den Vorschriften der Rechts- und Verfahrensordnung des BFV so lange, bis der Spieler sich wieder einem Fußballverein anschließt.

(Symbolfoto: Pixabay)

In einem zweiten Fall musste sich das Sportgericht mit dem Abbruch der Begegnung zwischen der zweiten Mannschaft des VfL 07 Bremen und dem SV MFANDENA in der Kreisliga A beschäftigen. Hier hatte sich ein Spieler des SV MFANDENA einer Tätlichkeit im besonders schweren Fall schuldig gemacht. Obwohl sofort Spieler und Offizielle vom VfL 07 Bremen den Schiedsrichter in besonders vorbildlicher Weise zunächst vor weiteren Angriffen schützten und in der Folge intensiv betreuten, musste der Schiedsrichter zur weiteren Behandlung mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden und war in der der Folge arbeitsunfähig. Die Partie wurde beim Stande von 2:3 zugunsten des SV MFANDENA abgebrochen und vom Verbandsspielausschuss mit 5:0 Toren für den VfL 07 Bremen II gewertet und der SV MFANDENA mit einer Geldstrafe belegt. Das Sportgericht machte anschließend erstmals von der Möglichkeit Gebrauch, einen Täter bei erheblichen Folgen für dessen Opfer für eine längere Zeit zu sperren, als für ein Vergehen üblicherweise vorgesehen ist und sperrte den Spieler nun für die Dauer von vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da dem Verein noch Rechtsmittel zustehen.

„Nach einer umsichtigen Verhandlungsführung hat das Sportgericht unter Berücksichtigung aller Umstände zwei harte, aber den Taten angemessene Strafen ausgesprochen. Unsere spieltechnischen Ausschüsse werden auch in der Zukunft alle Fälle von gewalttätigen Übergriffen auf unseren Sportplätzen vor das Sportgericht bringen und angemessene Strafen für derartige Vergehen beantragen. Damit verbunden ist die eindeutige Botschaft des Verbandes, dass wir nicht bereit sind, gewalttätiges Verhalten – insbesondere unter dem Vorwand der Emotionalität – auf unseren Sportplätzen zu dulden“, sagt BFV-Präsident Patrick von Haacke.

Nicht erst seit den jüngsten Vorfällen, sondern bereits in den vergangenen Jahren hat der BFV seine Aktivitäten im Bereich der Gewaltpräventionen und im Umgang mit Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen stetig intensiviert. Angefangen von der Einrichtung einer Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle, über einen wöchentlich durchgeführten Jour fixe zu dem Thema werden auffällige Vereinen aktiv mit auch bereits leichteren Vorfällen konfrontiert und ihnen Angebote zur Aufarbeitung gemacht. Alle Gewalt- und Diskriminierungsfälle, die dem BFV bekannt werden, werden durch die Anlaufstelle verfolgt und eventuell betroffenen Unparteiischen wird eine psychologische Unterstützung angeboten. Zukünftig soll dieses Angebot auch um eine rechtliche Betreuung erweitert werden. Unabhängig von diesen präventiven und reaktiven Maßnahmen werden Gewalt- und Diskriminierungsfälle vom Sportgericht sportrechtlich bewertet und gemäß den gültigen Statuten des BFV sanktioniert.

[bfv]

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