Coronaverordnung: Kein Amateurfußball bis 30. November

31. Oktober 2020

Nach einer gemeinsamen Videokonferenz der Ministerpräsident:innen aller Bundesländer, bei der umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen wurden, hat der Bremer Senat die Coronabeschränkungen im Lande Bremen entsprechend angepasst – mit Folgen für den Amateurfußball.

Nachdem sich die Vereine im BFV in dieser vergangenen Woche noch für eine weitere Aussetzung des Spielbetriebs bis zum 16. November ausgesprochen hatten, gehen die neuen Coronamaßnahmen deutlich weiter. Die Ausübung von Sport ist nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.

(Fotos: Pixabay, Montage: Oliver Baumgart)

(Fotos: Pixabay, Montage: Oliver Baumgart)

Damit ist bis einschließlich 30. November der Amateurfußball im Lande Bremen untersagt. Dies betrifft nicht nur Punkt- und Pokalspiele, sondern auch den Trainingsbetrieb und damit auch Freundschafts- und Trainingsspiele. Sowohl öffentliche, als auch private Sportanlagen sind während dieses Zeitraums geschlossen, soweit diese nicht zur Berufsausübung oder für die Ausübung eines Individualsports genutzt werden.

Rechtzeitig vor einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird der Verband mit seinen Vereinen in mehreren Videokonferenzen die Auswirkungen auf den Spielmodus der einzelnen Klassen beraten. Hierzu hatte der BFV bereits vor Saisonstart Alternativmodelle erarbeitet, um flexibel auf mögliche Unterbrechungen der Saison und deren späterer Fortsetzung reagieren zu können.

Sofern die Verfügungslage nach dem 30. November wieder einen Spiel- und Trainingsbetrieb zulässt, trifft die Entscheidung über eine weitere Aussetzung oder Fortsetzung der Verbandsbeirat, in dem die von den Vereinen gewählten Vereinsvertreter die Mehrheit der Mitglieder stellen.

[oba]

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