LOTTO-Pokal Finale der Frauen doch mit Zuschauern

02. September 2020

Auf Anregung der beteiligten Vereine hat der BFV nochmals geprüft, ob das Finale doch mit Zuschauern ausgetragen werden kann und nun steht der Entschluss fest: Das LOTTO-Pokal Finale der Frauen am kommenden Sonntag um 16:00 Uhr im Burgwall-Stadion wird mit Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden.

„Trotz des nicht unerheblichen Aufwands und der Kurzfristigkeit haben wir den Wunsch der Vereine nach der Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauern umsetzen können und freuen wir uns auf ein spannendes Finale mit entsprechender Kulisse“, sagt BFV-Vizepräsident Holger Franz.

Wir haben alle Infos für die Fans zusammengestellt:

Tickets:

Im freien Verkauf wird es 200 Eintrittskarten geben, die ausschließlich über die Tageskasse verkauft werden. Der Preis pro Ticket beträgt 5,- EUR (ermäßigt 3,- EUR für Schüler:innen, Studenten, Rentner und Schwerbehinderte, jeweils mit gültigem Nachweis). Kinder bis 6 Jahre haben freien Eintritt. Das Stadion und die Tageskasse öffnen um 14:30 Uhr. Allen Besucherinnen und Besuchern wird dringend empfohlen, rechtzeitig anzureisen, weil mit Wartezeiten zu rechnen ist. Grundsätzlich beinhalten die Tickets eine freie Platzwahl, lediglich auf der Tribüne sind Sitzplätze für die Delegationen der Vereine reserviert und entsprechend gekennzeichnet.

Kontaktformular:

Das von allen Besucherinnen und Besuchern erforderliche Kontaktformular steht hier zum Download bereit. Um Wartezeiten vor Ort zu minimieren, bitten wir alle Besucherinnen und Besucher, ein bereits ausgefülltes Formular mitzubringen. So können wir mögliche Warteschlangen am Sonntag vermeiden und dafür sorgen, dass alle Zuschauer:innen auch pünktlich zu Spielbeginn im Stadion sind.

Hygieneregeln:

Natürlich gelten rund um das Spiel diverse Hygieneregeln, die die Zuschauer:innen einhalten müssen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu unterstützen:

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter).
  • Im Eingangsbereich, den sanitären Anlagen und an den Gastronomieständen ist immer eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus ist eine Mund-Nase-Bedeckung auch immer dann zu tragen, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird.
  • Eine Mund-Nase-Bedeckung ist darüber hinaus überall dort zu tragen, wo der Mindestabstand (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann.
  • Die Abstandsregeln gelten auch für Personengruppen, die nach § 1, Abs. 2 der Coronaverordnung von der Einhaltung der Abstandsregeln ausgenommen sind.
  • Zum Zweck der Infektionsverfolgung werden der Name und die Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) aller Personen, die das Stadion betreten, erhoben. Hierzu befindet sich an der Eintrittskarte ein zweites Blatt, das ausgefüllt mitzubringen ist.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Einhaltung der Hust- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Einmaltaschentuch, nicht in die Hand. Bei Husten und Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
  • Empfehlung zum regelmäßigen und gründlichen Händewaschen mit Seife (mindestens 30 Sekunden), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nase-Bedeckung; nach dem Toilettengang.
  • Die Benutzung von Handdesinfektion ist empfohlen, wenn es keine Möglichkeit für ein gründliches Händewaschen gibt.
  • Das Stadion ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich, ausgestattet.
  • Ein Betreten des Stadions ist nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand möglich.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen das Stadion umgehend verlassen bzw. dürfen dieses gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten
    • Fieber (ab 38 Grad Celsius)
    • Atemnot
    • Halsschmerzen
    • Schnupfen
    • Geschmacks- und/oder Riechstörungen
    • Durchfall
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden des Stadions verwiesen.

Sicherheit:

Das Stadion Vinnenweg öffnet um 16:15 Uhr. Tageskassen wird es am Stadion nicht geben. Das LOTTO-Pokal Endspiel ist ausverkauft.

Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21cm x 29,7cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist nicht möglich.

Zu den im Stadion verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Stock eine Länge von mehr als 1,50 m Meter aufweist. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Leicht- oder normalentzündliche Transparente, Plakate oder ähnlich Fanmaterialien müssen zwingend B1-imprägniert sein.

Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt -insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, homophoben oder beleidigenden Charakters- dürfen nicht mitgeführt werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.

Es gilt darüber hinaus die Stadionordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zum Stadion anerkannt wird.

[oba]

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