LOTTO-Pokal Endspiele: Hinweise für die Fans

28. Juni 2021

Für alle Fans, die die LOTTO-Pokal Endspiele der Frauen und Männer am 29. und 30. Juni (ab 19:30 Uhr, live bei sporttotal.tv) im Stadion verfolgen, haben wir alle wichtigen Infos zur Anreise, den Hygieneregeln und der Sicherheit zusammengestellt.

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Marko Mock Arena ist mit der Buslinie 34 (Haltestelle „Am Heiddamm“, Fußweg zum Stadion ca. 12 Minuten) und der Straßenbahnlinie 1 (Halstestelle „Erkelenzer Straße“, Fußweg zum Stadion ca. 14 Minuten) zu erreichen. Diese Anreisemöglichkeit sollte von allen Zuschauer:innen bevorzugt werden, da am Stadion keine Parkmöglichkeiten bestehen.

Parkplätze

An der Marko Mock Arena stehen für Zuschauer:innen stehen keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Alle Besucher:innen werden gebeten, auf dem Parkplatz am Achterdieksee zu parken. Die Zufahrt erfolgt über die Franz-Schütte-Allee. Von dort aus ist die Marko Mock Arena zu Fuß in ca. 15 Minuten zu erreichen. Die Parkplätze am Stadion sind ausschließlich Inhabern von Parkberechtigungsscheinen vorbehalten. Fahrzeuge, die ohne einen Parkberechtigungsschein anfahren, werden ausnahmslos zum Parkplatz am Achterdieksee geleitet.

Zugang zum Stadion

Das Stadion öffnet um 18:00 Uhr. Auf der Eintrittskarte ist das jeweilige Tor angegeben, über den der Zugang zu Stadion erfolgt. Bitte achten Sie unbedingt auf diese Angabe.

Der Zugang zu den Blöcken D, H und K erfolgt über Tor 1. Tor 1 befindet sich im Bereich der Haupttribüne und wird über den Parkplatz P3 erreicht.

Der Block C und der Sektor 2 werden über Tor 2 erreicht. Der Zugang zu Tor 2 befindet sich am Ende des Parkplatzes P2.

Im Zuge des Einlasses ist es nach der Coronaverordnung erforderlich, die Kontaktdaten aller Zuschauer:innen zu erfassen. Hierfür ist bei den LOTTO-Pokal Endspielen die Luca-App im Einsatz.

Alle Zuschauer:innen werden gebeten, beim Zugang ihre Eintrittskarte und die geöffnete Luca-App bereit zu halten. So sorgen sie für einen zügigen Ablauf.

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anreise, da der Einlass Aufgrund der coronabedingten Maßnahmen länger als gewöhnlich dauern kann.

Hygieneregeln

Allgemeine Hygieneregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter).
  • Im Eingangsbereich, den sanitären Anlagen und an den Gastronomieständen ist unabhängig davon eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. Dies gilt auch immer dann, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird.
  • Die Mund-Nase-Bedeckung ist darüber hinaus überall dort zu tragen, wo der Mindestabstand (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann.
  • Der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz ist unbedingt einzuhalten, da nur so die Abstandsregeln auf der Tribüne eingehalten werden können. Dies gilt auch für Personengruppen, die nach § 1, Abs. 2 der Coronaverordnung von der Einhaltung der Abstandsregeln ausgenommen sind.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Einhaltung der Hust- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Einmaltaschentuch, nicht in die Hand. Bei Husten und Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
  • Empfehlung zum regelmäßigen und gründlichen Händewaschen mit Seife (mindestens 30 Sekunden), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nase-Bedeckung; nach dem Toilettengang.
  • Die Benutzung von Handdesinfektion ist empfohlen, wenn es keine Möglichkeit für ein gründliches Händewaschen gibt.

Verdachtsfälle Covid-19

Ein Betreten des Stadions ist nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand möglich.
Personen mit verdächtigen Symptomen müssen das Stadion umgehend verlassen bzw. dürfen dieses gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

  • Husten
  • Fieber (ab 38 Grad Celsius)
  • Atemnot
  • Halsschmerzen
  • Schnupfen
  • Geschmacks- und/oder Riechstörungen
  • Durchfall

Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

Organisatorisches

Das Stadion ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich, ausgestattet.

Zum Zweck der Infektionsverfolgung werden der Name und die Kontaktdaten Zeitpunkt des Betretens des Stadions aller Personen, die das Stadion betreten, erhoben. Hierzu wird die Luca-App eingesetzt.

Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden des Stadions verwiesen.

Sicherheitshinweise

Zu den im Stadion verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Stock eine Länge von mehr als 1,50 m aufweist. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.

Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 cm x 29,7 cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist nicht möglich.

Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt -insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, homophoben oder beleidigenden Charakters- dürfen nicht mitgeführt werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.

Als Landesverband des DFB übernimmt der BFV für die LOTTO-Pokal Endspiele sämtliche gültigen regionalen und bundesweiten Stadionverbote des DFB und der DFL.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.

Es gilt darüber hinaus die Stadionordnung.

[oba]

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