Sicherheitshinweise zum LOTTO-Masters

13. Dezember 2017

Für alle Besucherinnen und Besucher des LOTTO-Masters um den Sparkasse Bremen-Cup am 17. Dezember ab 13:00 Uhr in der Bremer ÖVB-Arena stellt der BFV in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst und der Polizei Bremen einige Hinweise für den Turniertag zusammen.

Die Halle sowie die Tages- und Hinterlegungskasse öffnen am Turniertag um 11:00 Uhr für die Zuschauer. Zu den in der Halle verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Fahnenstange nicht aus Holz oder die länger als 1,0 m sind oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.

Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 cm x 29,7 cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist nicht möglich.

Kleidung, Embleme, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen, homophoben, beleidigenden oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist, dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.

Sämtliche Fanmaterialien (Fahnen, Trommeln -nur halboffen-, Megaphone, Banner, Spruchbänder etc.) sind genehmigungspflichtig und müssen bis zum 14.12.2017 um 18:00 Uhr per E-Mail an bfv001@bremerfv.de angemeldet werden. Bei Transparenten und Spruchbändern ist dabei der abgebildete Wortlaut exakt anzugeben. Gegenstände für die bis zum 15.12.2017 um 22:00 Uhr keine schriftliche Genehmigung seitens des Bremer Fußball-Verbandes erteilt wurde, dürfen nicht mit in die Halle gebracht werden. Mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ (Baustoffklasse DIN 4102-1 „B1“) fallen.

Sämtliche gültigen regionalen und bundesweiten Stadionverbote gelten auch für das LOTTO-Masters um den Sparkasse Bremen-Cup. Hallenverbote, die im vergangenen Jahr im Rahmen des Turniers gegen Personen ausgesprochen wurden, gelten ausdrücklich auch für das diesjährige Turnier.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zur Halle nicht gestattet.

Es gilt darüber hinaus die Hallenordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zur Halle anerkannt wird.

[oba]

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