Anreise- und Sicherheitshinweise zum LOTTO-Masters

17. Dezember 2019

Für alle Besucherinnen und Besucher des LOTTO-Masters um den Sparkasse Bremen-Cup am 21. Dezember ab 13:00 Uhr in der Bremer ÖVB-Arena stellt der BFV in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst und der Polizei Bremen einige Hinweise für den Turniertag zusammen.

Anreisehinweise

Anreise mit dem Auto

In Ihr Navigationssystem geben Sie bitte ein: Theodor-Heuss-Allee, 28215 Bremen, so werden Sie direkt auf den Parkplatz Bürgerweide geführt.

Die Hansestadt Bremen besitzt eine Umweltzone, die Sie nur mit einer „grünen Plakette“ am Fahrzeug oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren dürfen. Die ÖVB-Arena bleibt über die Zufahrtswege Daniel-von-Büren-Straße, Friedrich-Rauers-Straße und die Falkenstraße, Kaufmannsmühlenkamp und Findorffstraße zugänglich. Die Parkplätze direkt vor der ÖVB-Arena auf der Bürgerweide liegen außerhalb der Bremer Umweltzone.

An der ÖVB-Arena stehen auf der Bürgerweide 2.500 gebührenpflichtige PKW-Parkplätze zur Verfügung. Kostenfreie Parkmöglichkeiten stehen rund um die Halle nicht zur Verfügung.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Der Bremer Hauptbahnhof befindet sich gegenüber der ÖVB-Arena, die nur wenige Fußminuten entfernt ist. Bitte benutzen Sie den Hinterausgang zum Willy-Brandt-Platz. Die ÖVB-Arena ist ausgeschildert.

Die Straßenbahn-Linien 6 und 8 (Haltestelle: Blumenthalstraße) sowie die Bus-Linie 25 (Haltestelle: Theodor-Heuss-Allee) und die Bus-Linien 26 und 27 (Haltestelle: Messe-Zentrum) fahren Sie nah an die ÖVB-Arena heran.

Sicherheitshinweise

Die Halle sowie die Tages- und Hinterlegungskasse öffnen am Turniertag um 11:00 Uhr für die Zuschauer. Zu den in der Halle verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Fahnenstange nicht aus Holz oder die länger als 1,0 m sind oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.

Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 cm x 29,7 cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist nicht möglich.

Kleidung, Embleme, Schriften, Spruchbänder, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen, homophoben, beleidigenden oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist, dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.

Sämtliche Fanmaterialien (Fahnen, Trommeln -nur halboffen-, Megaphone, Banner, Spruchbänder etc.) werden durch den Ordnungsdienst dahingehend geprüft, ob sie insbesondere den Vorgaben der vorstehenden Absätze entsprechen. Mitgebrachte Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ (Baustoffklasse DIN 4102-1 „B1“) fallen.

Sämtliche gültigen regionalen und bundesweiten Stadionverbote gelten auch für das LOTTO-Masters um den Sparkasse Bremen-Cup. Hallenverbote, die im vergangenen Jahr im Rahmen des Turniers gegen Personen ausgesprochen wurden, gelten ausdrücklich auch für das diesjährige Turnier.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zur Halle nicht gestattet.

Es gilt darüber hinaus die Hallenordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zur Halle anerkannt wird.

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und freuen uns auf Ihren Besuch.

[oba]

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