Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb ab dem 01.02.2022

21. Dezember 2021

Die spieltechnischen Ausschüsse haben sich mit der Fortsetzung des Spielbetriebs im kommenden Jahr befasst und dabei folgendes Vorgehen festgelegt:

1.) Grundsätze:
Seit Juni 2021 besteht für jede erwachsene Person die Möglichkeit der kostenfreien Corona-Schutzimpfung, die auch von der Ständigen Impfkommission ausdrücklich empfohlen wird. Seit August 2021 besteht diese Möglichkeit auch für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren.

Für Kinder bis 11 Jahren besteht eine flächendeckende Impfmöglichkeit erst seit Dezember 2021, sodass diese noch nicht von jeder Person in Anspruch genommen werden konnte.

Im Bundesland Bremen sind über 80% der Bevölkerung mindestens zweimal geimpft, fast 30% der Bevölkerung haben sich bereits boostern lassen. Auch in den niedersächsischen Nachbarlandkreisen liegt die Impfquote über 70%. Daher wollen wir das Fußballspielen weiterhin ermöglichen, damit die überwältigende Mehrheit an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ihre Sportart ausüben kann.

2.) Spielbetrieb unter 2G-Regeln:
Sollte die staatliche Verfügungslage in einer oder mehreren Gebietskörperschaften ab dem 1. Februar 2022 einen Spielbetrieb nur noch unter 2G-Bedingungen zulassen, so wird der Bremer Fußball-Verband diesen für seinen Zuständigkeitsbereich im Alt-Senioren-, Herren- und Frauenbereich sowie bei der A-, B- und C-Jugend weiter veranstalten.

Im Kinderbereich (D-Jugend und jünger) wird der Spielbetrieb in diesem Fall zunächst ausgesetzt, sofern nicht die wöchentlichen Schultestungen für eine Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb ausreichend sind.

3.) Spielabsetzungen wegen Quarantäne
Ab dem 1. Februar 2022 werden ungeimpfte Spieler:innen ab Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mehr auf das Kontingent angerechnet, das eine Absetzung von Pflichtspielen bei behördlich vorordneten Quarantänefällen begründet. Bei Kindern bis 11 Jahren findet aufgrund der erst kürzlichen geschaffenen flächendeckenden Impfmöglichkeit zunächst weiterhin eine Anrechnung statt.

4.) Videokonferenzen
In den Kalenderwochen 2 und 3 des neuen Jahres werden die spieltechnischen Ausschüsse Videokonferenzen zu diesem Themenkomplex mit den Vereinen durchführen. Die Einladungen hierzu werden Anfang Januar verschickt.

[bfv]

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