BFV-Sportgericht verhängt lange Sperren gegen Gewalttäter

15. April 2024

Das Sportgericht des Bremer Fußball-Verbandes (BFV) hat sich mit den Vorkommnissen in der Begegnung der Kreisliga B zwischen Bremen United und dem Bremer SV II am 01.03.2024 beschäftigt. In insgesamt elf Verfahren wurde gegen zwei Personen von Bremen United, sieben Personen des Bremer SV und gegen jeweils beide Vereine ermittelt.

Ein Spieler von Bremen United wurde dabei Aufgrund einer einfachen Tätlichkeit bis zum 30.09.2024, ein weiterer Spieler ebenfalls wegen einer einfachen Tätlichkeit für drei Spiele gesperrt. Bremen United wurde zudem mit dem Abzug von drei Punkten am Saisonende belegt.

(Symbolfoto: Pixabay)

Beim Bremer SV II wurde ein Spieler, der einem am Boden liegenden Gegenspieler mit Anlauf ins Gesicht getreten hatte für die Höchstdauer von zehn Jahren gesperrt. Ein weiterer Spieler, der einem Gegner mit Anlauf gegen den Kopf geschlagen hat, ist für acht Jahre gesperrt worden. Sperren von zwei Jahren und vier Monaten erhielten zwei weitere BSV-Akteure, die eine gemeinschaftliche Tätlichkeit begangen hatten. Die beiden weiteren Spieler erhielten Sperren bis zum 31.12.2024 wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegenspieler, sowie bis zum 01.09.2024 wegen einer einfachen Tätigkeit gegen den Gegenspieler. Ein Trainerassistent des BSV wurde wegen einer Bedrohung ebenfalls mit der hierfür maximal möglichen Strafe von zwölf Monaten bis zum 01.03.2025 gesperrt. Der Einsatz eines Messers hat sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Der Mannschaft Bremer SV II werden über die Sperren hinaus zum Saisonende neun Punkte abgezogen. Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, bei allen Heim- und Auswärtsspielen bis zum 30.06.2024 eine Kontaktperson zu stellen, die für die gegnerische Mannschaft und den Schiedsrichter als Ansprechperson zur Verfügung steht und verpflichtet ist, bei jeder gewalttätigen oder verbalen Attacke seitens Beteiligter des Bremer SV auf den Schiedsrichter beziehungsweise den Gegner unmittelbar und proaktiv einzuschreiten.

Die zwischenzeitlich abgesetzten Spiele beider Mannschaften werden zeitnah neu angesetzt und sind damit normale Nachholspiele. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da den Vereinen noch das Rechtsmittel der Berufung zusteht. Die Urteile sind den Vereinen am 15. April zugegangen.

Nicht erst seit den jüngsten Vorfällen, sondern bereits in den vergangenen Jahren hat der BFV seine Aktivitäten im Bereich der Gewaltpräventionen und im Umgang mit Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen stetig intensiviert. Angefangen von der Einrichtung einer Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle, über einen wöchentlich durchgeführten Jour fixe zu dem Thema werden auffällige Vereinen aktiv mit auch bereits leichteren Vorfällen konfrontiert und ihnen Angebote zur Aufarbeitung gemacht. Alle Gewalt- und Diskriminierungsfälle, die dem BFV bekannt werden, werden durch die Anlaufstelle verfolgt und eventuell betroffenen Unparteiischen wird eine psychologische Unterstützung angeboten. Zukünftig soll dieses Angebot auch um eine rechtliche Betreuung erweitert werden. Auch mit der Innenbehörde und dem Sportamt steht der BFV in einem engen Austausch zu diesem Themenkomplex. Unabhängig von diesen präventiven und reaktiven Maßnahmen werden Gewalt- und Diskriminierungsfälle vom Sportgericht sportrechtlich bewertet und gemäß den gültigen Statuten des BFV sanktioniert. Das Sportgericht agiert dabei komplett unabhängig vom Rest des Verbands und ist niemandem weisungsgebunden.

[bfv]

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