Spielerlaubnis für Flüchtlinge: So läuft die Beantragung

18. Oktober 2015

Flüchtlinge bereichern nahezu in jedem Club das Vereinsleben, doch auch sie benötigen natürlich für die Teilnahme am Spielbetrieb eine Spielberechtigung. Wir haben an dieser Stelle die wichtigsten Informationen für die Beantragung einer solchen zusammengefasst.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Beantragung eines Spielrechtes für einen Flüchtling um einen internationalen Vereinswechsel, bzw. um eine internationale Erstausstellung. Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt und sind beim Bremer FV einzureichen:

Erwachsene:

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
  • Zusatzerklärung für ausländische Staatsangehörige
  • Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes/Passersatzdokument (Reisepass, Duldungsnachweis)
  • Kopie einer Meldebescheinigung

 

Kinder und Jugendliche (10-18 Jahre):

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
  • Zusatzerklärung für ausländische Staatsangehörige
  • Zustimmungserklärung der Eltern
  • Sporttauglichkeitsattest
  • Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes/Passersatzdokument (Reisepass, Duldungsnachweis)
  • Kopie einer Meldebescheinigung auf der die Eltern und das/der Kind/Jugendliche vermerkt sind

Kinder und Jugendliche (10-18 Jahre) ohne Begleitung der Eltern (unbegleitete Minderjährige):

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
  • Zusatzerklärung für ausländische Staatsbürger
  • Zustimmungserklärung der Eltern (Unterschrift des amtlichen Vormundes)
  • Kopie amtlicher Nachweis über die elterliche Sorge (Vormundschaftsnachweis)
  • Sporttauglichkeitsattest
  • Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes/Passersatzdokumentes (Reisepass, Duldungsnachweis)
  • Kopie einer Meldebescheinigung des Kindes/Jugendlichen

Bitte achten Sie darauf, dass alle Formulare vollständig und leserlich ausgefüllt sind, da diese im Passsystem des Bremer FV hochgeladen und an den DFB gesendet werden.

Sofern sich der abgebende Nationalverband nicht vorzeitig beim DFB meldet, kann dem Spieler nach einer maximalen Wartefrist von 30 Tagen ein Spielrecht erteilt werden.

Kinder und Jugendliche (bis 10 Jahre alt):
Kinder und Jugendliche bis zu 10 Jahren können über das DFBnet Modul Pass-Online vom Verein beantragt werden. Folgende Unterlagen sind 2 Jahre aufzubewahren und dem Bremer FV auf Verlangen vorzulegen:

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
  • Zusatzerklärung für ausländische Staatsbürger
  • Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes/Passersatzdokument (Reisepass,
  • Duldungsnachweis)
  • Sporttauglichkeitsattest