Spielabbruch in der Kreisliga Bremerhaven

03. November 2021

Am vergangenen Sonnabend kam es in der Kreisliga Bremerhaven in der Begegnung zwischen SFL Bremerhaven III und dem FC Sparta Bremerhaven II zu einem Spielabbruch, nachdem der Schiedsrichter tätlich angegangen wurde.

Laut des Sonderberichts des Schiedsrichters, verwies dieser in der 31. Spielminute einen Spieler des FC Sparta Bremerhaven III mit der roten Karte des Feldes und wurde daraufhin von diesem tätlich angegangen und bedroht. Daraufhin brach der Schiedsrichter die Partie ab. Nach dem Spielabbruch wurde der Unparteiische von drei weiteren Spielern des FC Sparta Bremerhaven III noch auf dem Spielfeld bedrängt und bedroht, was zu drei weiteren Feldverweisen führte. Unter anderem soll ein Angriff mit einem Messer angedroht worden sein. Alle vier Spieler konnten vom Schiedsrichter namentlich benannt werden. Eine weitere Person, die offenbar dem Umfeld des FC Sparta Bremerhaven zuzuordnen ist, lief laut Schiedsrichterbericht sogar mit einem gezogenen Messer in der Hand auf den Schiedsrichter zu. Verantwortliche des SFL Bremerhaven forderten die Polizei zur Unterstützung an und kümmerten sich bis zu deren Eintreffen um die Sicherheit des Schiedsrichters, wodurch vermutlich Schlimmeres verhindert werden konnte.

Der Schiedsrichter wird durch den BFV betreut und auch rechtlich beraten. Gleichzeitig befassen sich unabhängig davon die zuständigen Instanzen des BFV mit der sportrechtlichen Bewertung dieses Vorfalls. Der Spieltechnische Ausschuss Bremerhaven wird als spielleitende Stelle hierzu einen entsprechenden Strafantrag an das Kreissportgericht Bremerhaven richten, das dann die Entscheidung über Sanktionen zu treffen hat. Strafrechtliche Ermittlungen obliegen ausschließlich der Polizei und der zuständigen Staatsanwaltschaft.

„Der Bremer Fußball-Verband ist schockiert über den Vorfall und dessen unfassbare Dimension. Wir dulden auf unseren Sportplätzen keinerlei Gewalt oder Bedrohung, weder körperlich noch verbal. Personen, die nicht bereit sind, unsere Regeln und Werte für ein sportliches Miteinander anzuerkennen, haben im Fußballsport nichts verloren. Der Spieltechnische Ausschuss wird mit dem Strafantrag an das Kreissportgericht daher die maximal für die begangenen Vergehen mögliche Bestrafung beantragen“, erläutert Axel Zielinski, der Kreisvorsitzende des Kreises Bremerhaven. Für Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter sieht die Strafordnung des BFV eine Sperre von mindestens drei Monaten und maximal zwei Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist eine Sperre für eine Dauer von bis zu zehn Jahren möglich.

Der Vorgang wird überdies von der seit Jahresbeginn im BFV verankerten zentralen Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsmusvorfälle bearbeitet.

Die Anlaufstelle soll einen nachhaltigen und wirkungsvollen Umgang mit Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen im Fußballsport in Bremen und Bremerhaven unterstützen. Sie dient als Kontaktmöglichkeit für alle im Fußballsystem agierenden Personen und koordiniert den Bearbeitungsprozess gemeldeter Konfliktfälle. Das Aufgabenprofil der zentralen Anlaufstelle umfasst unter anderem die Kontaktherstellung zu den Konfliktbeteiligten, die Koordination von Beratungs- und Unterstützungsangeboten bis hin zur Nachbereitung eines Vorfalls. Die sportrechtliche Aufarbeitung findet stets klar davon getrennt in den rechtsprechenden Gremien des Verbandes statt.

Für Axel Zielinski ist klar, dass der BFV gemeinsam mit den Vereinen neben der sportrechtlichen Bearbeitung solcher Angriffe auch weiter auf Prävention setzten muss: „Wir werden Vorfälle nie ganz verhindern können. Aber mit den durchgeführten Deeskalationstrainings, an denen Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter gleichermaßen teilgenommen haben, haben wir einen wichtigen Baustein der Gewaltprävention entwickelt. Ich erwarte aber auch von den Vereinen, dass sie klar Stellung beziehen und Gewalttäter aus ihren Reihen ausschließen.“

Da die Deeskalationstrainings ein großer Erfolg waren, werden sie auch künftig fortgeführt. Das Thema Deeskalation ist weiterhin als Vorgabe der DFB-Ausbildungsordnung ein Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern.

[oba]

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