Pilotprojekt: U20-Spieler können auch bei den A-Junioren eingesetzt werden

31. Juli 2020

Der Verbandsjugendausschuss hat für die Saison 2020/21 die Durchführungsbestimmungen angepasst und den Vereinen mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von U20-Spielern gegeben.

„Wir geben damit U20-Spielern, die für ihre persönliche Entwicklung noch etwas Zeit benötigen, die Option ein weiteres Jahr bei den A-Junioren zu spielen. Außerdem können A-Juniorenmannschaften im breitenfußballorientierten Bereich bei personellen Engpässen ihre Mannschaften mit U20-Spielern auffüllen“, erläutert BFV-Jugendobmann Jurij Zigon das Ziel des Pilotprojektes.

Die Vereine sollen durch die neue Regelungen mehr Optionen für U20-Spieler bekommen. (Foto: Oliver Baumgart)

Die Vereine sollen durch die neue Regelungen mehr Optionen für U20-Spieler bekommen. (Foto: Oliver Baumgart)

Konkret können künftig Spieler des Jahrgangs 2001 noch ein Jahr bei den A-Junioren eingesetzt werden, sollten die A-Junioren in der untersten Spielklasse (Landesklasse) spielen. U 20-Spieler erhalten dafür eine Spielerlaubnis für Meisterschafts- und Freundschaftsspiele, eine Pokalteilnahme ist aber ausgeschlossen. Die Beschränkung nur eines Einsatzes pro Kalendertag gilt für U 20-Spieler nur für A-Juniorenspiele. Sie können also an einem Kalendertag sowohl bei den A-Junioren, als auch im Herrenbereich eingesetzt werden. Bei Sanktionen gegen U 20-Spieler findet der Strafrahmen des Herrenspielbetriebes Anwendung.

Der DFB erlaubt seit 2019 den Landesverbänden Pilotprojekte zur Flexibilisierung des Jugendfußballs durchzuführen. „Das Pilotprojekt ist zunächst für die Spielzeiten 2020/2021, 2021/2022, 2022/23 und 2023/2024 geplant. Inhaltliche Änderungen können wir auf Basis der gemachten Erfahrungen aber schon zur Saison 2021/2020 umsetzen“, ergänzt Sebastian Störer vom Verbandsjugendausschuss.

Die neuen Regelungen der Durchführungsbestimmungen im Detail:

§ 11b Pilotprojekt

1) Der Bremer Fußball-Verband führt gemäß § 5a der DFB-Jugendordnung in den Spielzeiten 2020/2021, 2021/2022, 2022/23 und 2023/2024 zur Flexibilisierung des Jugend-Spielbetriebs das folgende Pilotprojekt durch.

2) Auf Ebene der A-Junioren Landesklassen sind U 20-Spieler auch als Junioren spielberechtigt.

3) U 20-Spieler erhalten eine Spielerlaubnis für Meisterschafts- und Freundschaftsspiele. Eine Pokalteilnahme ist ausgeschlossen.

4) Die Beschränkung nur eines Einsatzes pro Kalendertag gemäß § 8 Abs. 1 JO gelten für U 20-Spieler nur für A-Juniorenspiele.

5) Bei Sanktionen gegen U 20-Spieler finden die Strafrahmen für Jugendspieler keine Anwendung.

6) Inhaltliche Änderungen in diesem Pilotprojekt behält sich der Verbandsjugendausschuss für die Saison 2021/2022 und später vor.

[sst]

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