Lotto-Pokal der Frauen: GTV gegen Buntentor wird umgewertet

06. Oktober 2015

Die Viertelfinalpartie des Lotto-Pokals der Frauen zwischen dem Geestemünder TV und dem ATS Buntentor wird mit 5:0 zugunsten des GTV umgewertet. Der ATS hatte eine Spielerin eingesetzt, die für dieses Spiel keine Spielberechtigung besaß. Ursprünglich endete die Begegnung mit 1:12.

Gemäß Paragraf 14 der BFV-Spielordnung wird die Spielberechtigung durch Vorlage des ordnungsgemäßen Spielerpasses nachgewiesen. Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung bei fehlendem oder nicht ordnungsgemäßem Spielerpass auch in Form eines Ausdrucks aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine Online-Überprüfung geführt werden. In diesem Fall muss die Identität des betreffenden Spielers mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen werden, andernfalls gilt er als nicht spielberechtigt und das Spiel ist für den Gegner zu werten, wenn der Spieler dennoch zum Einsatz kommt.

(Foto: Oliver Baumgart)

(Foto: Oliver Baumgart)

Im besagten Pokalspiel lag ein nicht ordnungemäßer Spielerpass einer Spielerin vor. Da sich diese Spielerin nicht mittels eines amtlichen Lichtbildausweises ausweisen konnte, im Verlauf des Spiels aber dennoch eingesetzt wurde, war dieser Sachverhalt ursächlich dafür, dass der Frauen- und Mädchenausschuss des BFV die Partie umwerten musste. Gegen den Verwaltungsentscheid steht dem ATS Buntentor noch das Rechtsmittel des Einspruchs zu.