Förderung der Erstausbildung von Übungsleitenden

08. April 2022

Der Bremer Senat hat beschlossen, in den Haushaltsjahren 2022/23 eine finanzielle Zuwendung für die Ausbildung von Übungsleitenden (erste Lizenzstufe C) im Sport zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit den Fachverbänden und dem Sportamt ermöglicht es der Landessportbund Bremen seinen Mitgliedsvereinen, sich noch bis zum 15. April 2022 um eine Förderung für Lizenzausbildungen zu bewerben.

Die Förderbedingungen:

  • Es stehen max. 650 Euro Förderung pro Lizenzausbildungsplatz zur Verfügung.
  • Der Verein entscheidet, welche Ausbildung gefördert werden soll (ÜL-C-Lizenz oder Fachtrainer:in-Lizenz-C).
  • Der Verein bewirbt sich beim LSB unter Angabe der gewünschten Kontingente um eine Förderung.
  • Der Verein benennt bereits (eine) konkret(e) Person(en) für die Ausbildung.
  • Die Ausbildung hat noch nicht begonnen.
  • Bei noch verfügbaren Kontingenten werden diese unter den Vereinen mit Mehrbedarf ausgelost.
  • Nach erfolgreichem Lizenzerwerb muss dieser nachgewiesen werden (ansonsten ist die Zuwendung zurückzuzahlen).

Aufgrund der begrenzten Kontingente (je 50 Lizenzen in 2022 und 2023) gelten für die Vergabe nachstehende Kriterien:

  • Lizenzvielfalt
  • Geschlechterverteilung
  • Vereinsverortung (Sozialindex)
  • Vereinsgröße

Vorgehensweise:

Sportvereine können per Mail (an bildung@lsb-bremen.de) bis zum 15. April 2022 eine formlose Interessensbekundung für die Förderung von Lizenzausbildung mit folgenden Angaben schicken:

  • Was soll – mit welcher Priorität – gefördert werden (LSB-C-Lizenz, Reha-Sport-Lizenz, Fußballlizenz, etc.)?
  • Wie viele Ausbildungsplätze sollen gefördert werden?
  • Wird Vermittlungsbedarf für Ausbildungstermine gewünscht?

[lsb]

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