Fördergelder für Klimaschutz in Sportstätten

03. Juli 2019

Vom 1. Juli bis 30. September 2019 können Sportvereine wieder Fördergelder für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMU) beantragen.

Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, klimafreundliche Belüftungstechnik oder neue Abstellplätze für Fahrräder: Mit der Novellie­rung der Richtlinie zum 1. Januar 2019 hat das BMU die Förderung des kommunalen Klimaschutzes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) stark ausgebaut.

Künftig werden auch dann Zuschüsse gewährt, wenn die Fördergegenstände nicht Eigentum der Antragsteller sind. (Foto: Pixabay)

Künftig werden auch dann Zuschüsse gewährt, wenn die Fördergegenstände nicht Eigentum der Antragsteller sind. (Foto: Pixabay)

Neben bewährten Maßnahmen umfasst die Richtlinie viele neue Fördermöglichkei­ten. Für Sportvereine sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Sportstätten interessant sind unter anderem die Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED, die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen oder der Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung.

Eine weitere Neuerung ist, dass künftig Zuschüsse auch dann gewährt werden, wenn die Fördergegenstände nicht Eigentum der Antragsteller sind. Antragsteller müssen dann nach­weisen, dass sie während der Zweckbindungsfrist die ausschließliche Verfügungsgewalt haben. Der Verpächter oder Vermieter muss mit der Maßnahme einverstanden sein. Außer Sportvereinen sind auch Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung als Eigentümer von Sport­stätten antragsberechtigt.

Weitere Informationen und Beratung:

Ansprechpartnerin beim Landessportbund Bremen für interessierte Vereine ist Geschäftsführerin Karoline Müller unter Telefon: 0421-792 87 12 und E-Mail: k.mueller@lsb-bremen.de.

Auch das Service- und Kompetenz­zentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU hilft bei Fragen gern weiter und berät interessierte Clubs unter Telefon 030-3900 1170 und E-Mail skkk@klimaschutz.de.

[dosb]

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