Zu ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem Covid-19-Virus („Corona“) sind wir nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaverordnung) verpflichtet, ihre Anwesenheit in unseren Räumlichkeiten zu dokumentieren.
Wir verarbeiten Ihre Daten zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 c DSGVO. Wir geben ihre Daten nur auf Anfrage der Behörde an diese weiter. Sind die Daten für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese gelöscht, spätestens jedoch mit Beendigung der Pandemie.