Bundesprogramm zur energetischen Sanierung für Sportstätten

12. August 2022

Am 28. Juli 2022 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der energetischen Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen. Sportvereine sind über ihre Gemeinde/Stadt antragsberechtigt. Die Einreichung der Interessensbekundung zur Förderung durch das Bundesprogramm startet am 15. August 2022 und endet bereits am 30. September 2022.

Bis zum Jahr 2027 stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Weitere wichtige Informationen zum Programm erhalten Sie im Projektaufruf des BMWSB und in den FAQ. Nur durch das Umrüsten auf regenerative Energiequellen wird der Sport in Zukunft unabhängiger von steigenden Energiekosten und kann dazu noch einen wichtigen, positiven Beitrag für den Klimaschutz leisten.

Ohne ein verlässlich funktionierendes Flutlicht ist kein geregelter Trainings- oder Spielbetrieb möglich. (Foto: Oliver Baumgart)

Energetische Sanierung sind unumgänglich, um in Zukunft unabhängiger von steigenden Energiekosten zu sein. (Foto: Oliver Baumgart)

„Eine attraktive und zukunftsfähige Sportinfrastruktur ist das A und O für jeden unserer 80 Vereine. Das neue Bundesprogramm gibt uns die wohl einmalige Chance, den erheblichen Sanierungsstau auf den Sportanlagen in Bremen und Bremerhaven in erheblichen Maße zu reduzieren. Ich hoffe, das unsere Clubs Hand in Hand mit den Sportämtern und den städtischen Liegenschaftsverwaltern möglichst viele Maßnahmen umsetzen können“, freut sich BFV-Vizepräsident Holger Franz über das frisch aufgelegte Bundesprogramm.

Sofern die Vereinssportanlage Eigentum der Stadt/Gemeinde ist, sollte der Verein auf diese zugehen, um mit dieser über Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu sprechen und sich ggfs. über eine Maßnahmenplanung abzustimmen. Derzeit ist davon auszugehen, dass das Verfahren auch dann Anwendung findet, wenn die Anlage von der Stadt/Gemeinde gepachtet ist.

Die Ausführungsvorschriften lassen eine Weiterleitung der Mittel an Dritte (also auch Vereine) durchaus zu. Deshalb sollten sich Vereine auch dann mit der Möglichkeit beschäftigen, wenn die Anlage Ihr Vereinseigentum ist. Das Gespräch mit der Stadt/Gemeinde muss der Verein aber suchen, denn nur diese kann den Antrag stellen.

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Information: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

[ddi]

 

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