Auch 2021: Corona-Soforthilfen vom Bremer Senat

19. Februar 2021

Der Bremer Senat stellt auch im Jahr 2021 eine Million Euro an Soforthilfe für den organisierten Sport zur Verfügung, um pandemiebedingte Einnahmeausfälle auszugleichen. Die entsprechenden Anträge stehen zum Download bereit.

Im vergangenen Jahr konnten die Bremer und Bremerhavener Sportvereine im Frühjahr und ein zweites Mal im Herbst jeweils 5.000 Euro niedrigschwellig an Soforthilfe beantragen. Nach den Erfahrungen des Vorjahres wird die Summe für das volle Jahr 2021 auf jeweils 12.000,- EUR pro Verein aufgestockt. Sollte ein Verein durch die Folgen der Pandemie in seiner Existenz bedroht sein, kann er darüber hinaus auch weiterhin mit bis zu 25.000,- EUR gefördert werden.

Die Eckpunkte des überarbeiteten Soforthilfeprogramms „Sport“

  • Jeder Verein kann bis zu 12.000,- EUR Soforthilfe unter Nachweis der Corona-bedingten Einnahmeausfälle beantragen
  • Zeitraum der berücksichtigten Einnahmeausfälle ist der 01.01.2021 bis 31.12.2021
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf bis zu 25.000,- EUR bei Nachweis der Existenzbedrohung zu stellen
  • Die Anträge sind bis spätestens 30.10.2021 beim Sportamt Bremen bzw. Sportamt Bremerhaven einzureichen

Die Richtlinie zu dem Soforthilfeprogramm und das Antragsformular (siehe rechte Spalte) beinhalten weitere Informationen zum Programm. Für die Anträge ist unbedingt das neue Antragsformular für das Jahr 2021 zu verwenden.

[bfv]

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