BFV führt Sperre nach fünfter gelber Karte ein

22. Juni 2017

Der Bremer Fußball-Verband führt zur kommenden Saison in der Stark Bremen-Liga und der Landesliga die Sperre nach der fünften gelben Karte ein.

Ein Spieler, der in fünf Meisterschaftsspielen mit einer gelben Karte verwarnt wurde, ist damit künftig automatisch für die nächsten zehn Tage für alle Meisterschaftsspiele seines Vereins im Herrenbereich des BFV, höchstens jedoch für ein Meisterschaftsspiel der Mannschaft, in der die Verwarnung erfolgte, gesperrt.

Wer in der Stark Bremen-Liga oder der Landesliga in der kommenden Saison fünf gelbe Karten sieht, muss ein Spiel pausieren. (Foto: dgphoto.de)

Wer in der Stark Bremen-Liga oder der Landesliga in der kommenden Saison fünf gelbe Karten sieht, muss ein Spiel pausieren. (Foto: dgphoto.de)

Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er wiederum für das nächste Spiel gesperrt. Erhält ein Spieler eine rote oder gelb-rote Karte, wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht registriert. Eine Übertragung der gelben Karten auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht.

Betrachtet man die vergangene Saison der Bremen-Liga, in der die Schiedsrichter insgesamt 858 gelbe Karten zeigten, so wären von den insgesamt 297 Spielern, die eine Karte sahen, 56 Spieler von einer Sperre aufgrund der fünften Verwarnung betroffen gewesen. Zehn dieser Spieler hätten aufgrund einer zehnten gelben Karte ein weiteres Spiel aussetzen müssen und ein Spieler hat das Kunststück fertig gebracht, in den 30 Spielen sogar 18 Mal die gelbe Karte gesehen zu haben. Er wäre damit sogar ein drittes Spiel gesperrt gewesen.

In der Landesliga verteilten die Schiedsrichter in der vergangenen Saison 953 gelbe Karten an 322 Spieler. 73 von ihnen wären aufgrund einer fünften Verwarnung ein Spiel gesperrt gewesen, bei drei Spielern wäre ein zweites Spiel aufgrund der zehnten Verwarnung hinzugekommen. Ein Spieler hätte mit insgesamt 16 gelben Karten ein drittes Mal pausieren müssen.

Die Einführung der Sperre nach der fünften gelben Karte ist die einzige nennenswerte Anpassung in den Durchführungsbestimmungen für die kommende Saison, die der Verbandsspielausschuss heute verabschiedet hat. Sie gelten ab dem 1. Juli, dem kalendarischen Saisonbeginn.

[oba]

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