Die Wechselperiode I für Amateurspielerinnen und Amateurspieler steht bevor. Die Passstelle des Bremer Fußball-Verbandes (BFV) informiert deshalb über die wichtigsten Fristen, Voraussetzungen und Neuerungen rund um Vereinswechsel im Sommer 2026.

Spielszene (Foto: KI-generiert)
Wechselperiode I: Wichtige Termine
Die Wechselperiode I läuft vom 1. Juli bis 31. August 2026.
Voraussetzung für einen Vereinswechsel innerhalb dieser Wechselperiode ist die rechtzeitige Abmeldung beim bisherigen Verein. Diese muss spätestens am 30. Juni 2026 erfolgen.
Als Nachweis der Abmeldung gelten ausschließlich:
- Einschreiben mit vorhandenem Einschreibebeleg
- Empfangsbestätigung bei persönlicher Abgabe
- Kündigungsbestätigung des Vereins
Abmeldungen per E-Mail oder Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal stellen keinen gültigen Nachweis im Sinne der BFV-Spielordnung dar.
Reagiert der abgebende Verein innerhalb von 14 Tagen nicht auf die Abmeldung, gilt die Spielerin bzw. der Spieler automatisch als freigegeben. Die Frist beginnt mit dem Tag der Abmeldung.
Vereinswechsel im DFBnet
Für einen Vereinswechsel müssen folgende Fristen eingehalten werden:
- Nachweisliche Abmeldung beim bisherigen Verein bis spätestens 30. Juni 2026
- Vereinswechselantrag im DFBnet bis spätestens 31. August 2026
Der Antrag kann auf drei Wegen gestellt werden:
- „Ordnungsgemäße Abmeldung“ durch den abgebenden Verein
- „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“ durch den aufnehmenden Verein
- „Per Post mit vorliegendem Einschreibebeleg“ durch den aufnehmenden Verein
Wartefristen beachten
Erfolgen Abmeldung bis zum 30. Juni 2026 und Vereinswechsel bis zum 31. August 2026 und stimmt der abgebende Verein dem Wechsel zu, erhält die Spielerin oder der Spieler sofortiges Spielrecht beim neuen Verein (frühestens ab dem 1. Juli 2026).
Liegt keine Zustimmung des abgebenden Vereins vor, gelten folgende Wartefristen:
- Herren, Frauen sowie A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs: Spielberechtigung für Pflichtspiele ab dem 1. November 2026
- A-Junioren und B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs bis einschließlich D-Juniorinnen und D-Junioren des älteren Jahrgangs kann eine Spielberechtigung erst zum 01.11.2026 des laufenden Spieljahres erteilt werden. Alternativ erhält die Spielerin bzw. der Spieler das Spielrecht nach 6 Monaten plus 1 Tag ab dem Tag des letzten Spiels, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt.
Erfolgt die Abmeldung nach dem 30. Juni 2026, beträgt die Wartefrist grundsätzlich sechs Monate plus einen Tag ab dem Tag des letzten Spiels. Bei älteren D-Juniorinnen und D-Junioren bis A-Juniorinnen und A-Junioren reduziert sie sich bei Zustimmung des abgebenden Vereins auf drei Monate plus einen Tag ab dem Tag des letzten Spiels.
Nachträgliche Zustimmung möglich
Eine zunächst fehlende Zustimmung kann nachträglich durch den abgebenden Verein erteilt werden. Die Zustimmung muss aktiv erfolgen und spätestens bis zum 31. August 2026 bei der Passstelle eingehen.
Alternativ kann die fehlende Zustimmung durch die Zahlung einer Ausbildungsentschädigung ersetzt werden. Die entsprechenden Regelungen und Entschädigungshöhen sind in der Jugend- und Spielordnung festgelegt.
Zweitspielrecht ausschließlich online
Anträge auf Zweitspielrecht werden ausschließlich online gestellt. Der Zweitverein reicht den Antrag ein und weist die erforderlichen Voraussetzungen nach. Der Stammverein kann den Antrag anschließend digital bestätigen oder ablehnen.
Freundschaftsspiele nur mit gültiger Spielerlaubnis
Auch für Freundschaftsspiele ist eine gültige Spielerlaubnis erforderlich.
Die Passstelle empfiehlt daher Spielerinnen und Spielern, die einen Vereinswechsel in Erwägung ziehen, sich vorsorglich zum 30. Juni abzumelden und für den Zeitraum der Wechselperiode gegebenenfalls ein Gastspielrecht zu beantragen.
Neu: Spielerleihen für Vertrags- und Lizenzspieler
Ab sofort sind Spielerleihen für Lizenz- und Vertragsspieler möglich.
Voraussetzungen sind:
- Schriftliche Vereinbarung zwischen Spieler sowie beiden beteiligten Vereinen
- Mindestdauer zwischen zwei Wechselperioden
- Maximale Ausleihdauer von einem Jahr
- Bestehende vertragliche Bindung an den ausleihenden Verein über das Ende der Leihe hinaus
Neu: „Playing Down“ für biologisch jüngere Spieler
Mit Beginn der Saison 2026/2027 besteht die Möglichkeit, biologisch jüngere Spieler in eine niedrigere Altersklasse zurückzustufen („Playing Down“).
Antragsberechtigt sind ausschließlich männliche Spieler der Jahrgänge U14 und U16.
Anträge können in folgenden Zeiträumen gestellt werden:
- 1. Juni bis 31. August
- 1. Januar bis 31. Januar
Offene Video-Sprechstunde am 7. Juli
Für Fragen rund um die Wechselperiode bietet die BFV-Passstelle am Dienstag, 7. Juli 2026, von 18 bis 20 Uhr eine offene Sprechstunde per Videokonferenz an.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich unter diesem Link möglich.
Kontakt zur Passstelle
Die Passstelle des Bremer Fußball-Verbandes ist per E-Mail unter passstelle@bremerfv.de erreichbar.
Telefonische Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr
