Verbandsgericht bestätigt Beiratsentscheidung zum Meldeverfahren

11. August 2026

Das Verbandsgericht des Bremer Fußball-Verbandes (BFV) hat die Berufungen der DJK Germania Blumenthal, des SVGO Bremen und des TSV Melchiorshausen gegen die Wiederholung des Meldeverfahrens für die Bremen-, Landes- und Bezirksliga zurückgewiesen. Damit hat die höchste sportgerichtliche Instanz des BFV die zuvor bereits vom Sportgericht bestätigte Entscheidung des BFV-Beirats im Ergebnis bestätigt.

Der Beirat hatte als höchstes Gremium des Verbandes zwischen zwei Verbandstagen am 16. Juni beschlossen, das Meldeverfahren für die drei höchsten Herren-Spielklassen des BFV zu wiederholen und das Meldefenster erneut bis zum 3. Juli zu öffnen. Hintergrund war ein Verfahrensfehler beim ursprünglichen Meldeschluss. Dieser war in den Durchführungsbestimmungen auf den 31. Mai 2026 festgelegt worden, der auf einen Sonntag fiel. Das elektronische Meldefenster schloss dennoch mit Ablauf dieses Tages, sodass am folgenden Montag keine Meldungen mehr möglich waren.

(Foto: KI-generiert)

(Foto: KI-generiert)

Das Verbandsgericht stellte nun fest, dass die Meldefrist aufgrund der Fristenregelungen des BFV beziehungsweise der entsprechenden allgemeinen Rechtsgrundsätze erst mit Ablauf des folgenden Werktages, also am 1. Juni, endete. Da das elektronische Meldefenster zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen war, sei von einem rechtswidrig durchgeführten Meldeverfahren auszugehen. Die zunächst am 10. Juni veröffentlichte Staffeleinteilung habe daher auf einem fehlerhaften Verfahren beruht. Die Rücknahme dieser Einteilung und die erneute Öffnung des Meldeverfahrens waren nach Auffassung des Verbandsgerichts nicht zu beanstanden.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass eine fristgerechte Mannschaftsmeldung allein keinen Anspruch auf die Einteilung in eine bestimmte Spielklasse begründet. Entscheidend bleibt vielmehr die sportliche Qualifikation nach den Auf- und Abstiegsregelungen der Spielordnung. Eine Mannschaftsmeldung könne eine fehlende sportliche Berechtigung nicht ersetzen. Für freie Plätze sieht die Spielordnung zudem ein sportliches Nachrückverfahren vor.

Auch aus der zunächst veröffentlichten Klasseneinteilung konnten die betroffenen Vereine nach Auffassung des Verbandsgerichts keinen dauerhaften Anspruch ableiten. Sie wurde weniger als fünf Stunden nach ihrer Veröffentlichung wieder aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt waren weder Spielpläne erstellt noch hatte die Saison begonnen. Zudem waren keine unumkehrbaren Dispositionen der Vereine erkennbar. Rechtsmittel gegen die Urteile sind nicht mehr möglich.

[oba]

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