Anlaufstelle tin*Person

hand_regenbogenMit der Einführung des Spielrechts für trans, inter und nichtbinäre Personen (tin* Spielrecht) in der DFB-Spielordnung, DFB-Jugendordnung und der DFB-Futsal-Ordnung, zur Saison 2022/23, hat sich auch der Bremer Fußball-Verband dazu verpflichtet, eine Anlaufstelle für LGBTIQ+ bereitzustellen (§ 10 DFB-Spielordnung Nr. 6. und Nr. 7. sowie DFB-Jugendordnung § 7g und DFB-Futsalordnung § 4 Nr. 3.).

Die Anlaufstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  • Begleitung und Unterstützung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen im Fußball
  • Beratung, Sensibilisierung und Aufklärung im eigenen Verband zu LGBTIQ+
  • Erstellung und Bearbeitung von Anträgen zur Änderung der Spielberechtigung gemeinsam mit der antragstellenden Person

Die Kontaktaufnahme erfolgt per Mail unter anlaufstelle@bremerfv.de

Glossar:

Als trans* bezeichnet man Menschen, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Trans* ist ein Sammelbegriff für alle Selbstbezeichnungen, wobei das * als Platzhalter für alle übrigen Bezeichnungen hinter dem „trans“ dient. Die Schreibweise trans* wird adjektivisch verwendet und deshalb kleingeschrieben und als einzelnes Wort in Verbindung mit trans* Mann bzw. trans* Frau. Nicht alle Menschen, die sich als trans* verstehen, unterziehen sich einer Geschlechtsangleichung.

In der Regel werden Neugeborene anhand ihrer augenscheinlichen Genitalien einem Geschlecht zugewiesen. Nicht immer lässt sich das Geschlecht feststellen, in einigen Fällen kann auch im späteren Verlauf des Lebens festgestellt werden, dass die Zuweisung bei Geburt nicht richtig erfolgte. Es können sich Merkmale entwickeln, die sowohl dem männlichen als auch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Medizinisch spricht man von „Varianten der geschlechtlichen Entwicklung“. Betreffende Personen werden als inter* bezeichnet.

Als Transition wird der Vorgang bezeichnet, das eigene Leben vom einen zum anderen Geschlecht umzustellen, d.h. der eigenen Identität anzupassen. Eine Transition ist individuell verschieden und kann mehrere Jahre dauern. Eine Transition kann eine Einnahme von Medikamenten und/oder angleichende Operationen beinhalten – muss sie aber nicht.

Divers ist einer von vier möglichen juristischen Geschlechtseinträgen in Deutschland. Man spricht oft von „Dritte Option“, weil es der dritte positive Personenstand ist, der Ende 2018 von der Bundesregierung eingeführt wurde. Bis dahin existierten nur zwei positive (männlich/weiblich) und ein negativer („kein Eintrag“) juristischer Personenstand. Eine Änderung des Personenstandes ist über das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) möglich.

Nicht-binäre Geschlechtsidentität beschreibt die Identität von Menschen, die sich weder ausschließlich als männlich noch als weiblich identifizieren. Sie verstehen sich als außerhalb der traditionellen, binären Geschlechtsordnung. Nicht-binäre Personen können sich als eine Mischung aus beiden Geschlechtern, als weder noch, oder als etwas ganz anderes erleben. Begriffe wie genderqueer, agender (geschlechtslos), genderfluid (fließende Geschlechtsidentität) und bigender (zwei Geschlechter) sind Beispiele für nicht-binäre Identitäten. Geschlechtsidentität basiert auf dem inneren Empfinden eines Menschen und nicht auf biologischen Merkmalen.

Ansprechperson:

Christoph Schlobohm

Referent Gesellschaftliche Verantwortung

Telefon: 0421-791 66 45