Neue Regelung zum Umgang mit Corona-Fällen

27. Januar 2023

Die Spielausschüsse des BFV haben die Regelung zum Umgang mit Corona-Fällen angepasst. Grund ist der Wegfall der gesetzlichen Vorgaben zum 2. Februar.

Nach mehr als 30 Corona-Verordnungen, drei Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnungen, mehr als 60 Allgemeinverfügungen und knapp 150 Änderungsverordnungen haben Senat und Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen beschlossen, die dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung zum 2. Februar 2023 aufzuheben. Somit gibt es ab dem 2. Februar 2023 nach knapp drei Jahren keine landesrechtlichen Corona-Maßnahmen mehr.

Bereits zum 1. Februar entfällt die Isolationspflicht, mit dem Coronavirus infizierte Personen müssen sich dann also nicht mehr isolieren und können am normalen Leben und damit auch am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen. Damit entfällt auch die Regelung für den Umgang mit bestätigten Corona-Fällen für den Spielbetrieb im BFV. Die spieltechnischen Ausschüsse haben ihre Durchführungsbestimmungen entsprechend angepasst.

Verordnungen und Allgemeinverfügungen gab es während der Corona-Pandemie zuhauf. (Foto: Oliver Baumgart)

Verletzte oder erkrankte Spieler begründen demnach kein Recht auf eine Spielumlegung. So war es auch bereits vor Corona der Fall. Ausnahmen kann der Staffelleiter zulassen, insbesondere bei Erkrankung einer Vielzahl von Spielern einer Mannschaft, bei denen eine Gefahr durch zum Beispiel Ansteckung für Andere gegeben ist (z.B. Grippe oder Coronainfektion), die aber keine Sportverletzungen darstellen. Die Erkrankungen sind durch ärztliche Atteste nachzuweisen. Diese sind von mindestens sieben Spielerinnen und Spielern bei 11er-Mannschaften (fünf Spielerinnen und Spielern in den Spielklassen unterhalb der Frauen-Verbandsliga, bei den Juniorinnen und in den breitenfußball-orientierten Spielklassen der Junioren) oder vier Spielerinnen und Spielern bei 7er- und 9er-Mannschaften, die in den letzten drei Pflichtspielen der betroffenen Mannschaft eingesetzt worden, umgehend der Staffelleitung vorzulegen.

Die vollständige Neuregelung ist wortgleich in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen verankert, die auf der Homepage des BFV zum Download bereitstehen. Mit dem Wegfall der letzten coronabezogenen Bestimmung nimmt der BFV auch seinen Sonderbereich zum Coronavirus von der Webseite.

[oba]

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