Lehrgangsplan für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht

21. November 2022

Das BFV-Team „Qualifizierung“ hat die Lehrgangstermine für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. Anmeldungen zu den Lehrgängen sind ab sofort möglich.

Das Jahr 2023 wird ein besonderes in der Qualifizierung im BFV, denn der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat im Laufe dieses Jahres eine Reform seiner Ausbildungsordnung mit umfangreichen Änderungen auf den Weg gebracht.

(Foto: Pixabay)

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Ab dem 1. Januar 2023 werden Ausbildungen nur noch nach der neuen Ausbildungsordnung im sogenannten Blended-Learning-Format, einer Kombination aus Online- und Präsenzphasen, durchgeführt. Eine Ausnahme bilden jedoch die Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen wurden. Diese werden noch nach den Vorgaben der alten Ausbildungsordnung beendet, allerdings muss dies bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen.

Die erste Jahreshälfte soll daher in erster Linie dazu genutzt werden, Lehrgänge nach der alten Ausbildungsordnung durchzuführen. Die Lehrgänge nach der neuen Ausbildungsordnung starten dabei voraussichtlich erst in er zweiten Jahreshälfte. Mit Ausnahme eines B-Lizenz-Profillehrgangs müssen sämtliche angefangene Ausbildungen in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen werden.

Einen Überblick über die Trainerausbildung nach der neuen Ausbildungsordnung haben wir hier kompakt zusammengefasst. Außerdem haben wir zwei FAQ-Seiten zusammengestellt, die häufige Fragen zur Ausbildung, sowie zur Fortbildung und Lizenzverlängerung beantworten.

Eines bleibt jedoch gleich, egal ob alte oder neue Ausbildungsordnung: Alle Lehrgangstermine und -kosten sind im Veranstaltungskalender zu finden. Dort sind auch die Anmeldungen zu den Lehrgängen möglich. Dabei gilt es wie immer, sich zu beeilen, denn erfahrungsgemäß sind einige Lehrgänge schnell ausgebucht. Insbesondere überfachliche sowie sportfachliche Kurzschulungen werden auch unabhängig dieses Veröffentlichungstermins über das Jahr hinweg eingestellt. Ein regelmäßiger Blick in den Veranstaltungskalender lohnt sich also.

Es empfiehlt sich außerdem die Aus- und Fortbildungstermine genauer zu betrachten, da sich auch im Anmeldeprozess einige Dinge geändert haben und Fortbildungstermine für C- und B-Lizenztrainer:innen nun auch mit unterschiedlichen Themen gefüllt sind, die vorab in den Beschreibungen der einzelnen Fortbildungen einsehbar sind. Nur eine der Änderungen ist dabei die No-Show-Gebühr bei Kurzschulungen. Durch diese sollen von nun an angemeldete Teilnehmer:innen, die ohne Information und triftigen Grund der Kurzschulung ferngeblieben und damit Plätze anderer Interessenten blockiert haben, eine Gebühr entrichten, um hoffentlich allen ernsthaft Interessierten einen Platz zu gewähren.

[oba/mal]

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