
Die Viertelfinalpartie des Lotto-Pokals der Frauen zwischen dem Geestemünder TV und dem ATS Buntentor wird mit 5:0 zugunsten des GTV umgewertet. Der ATS hatte eine Spielerin eingesetzt, die für dieses Spiel keine Spielberechtigung besaß. Ursprünglich endete die Begegnung mit 1:12. Gemäß Paragraf 14 der BFV-Spielordnung wird die Spielberechtigung durch Vorlage des ordnungsgemäßen Spielerpasses nachgewiesen. Ersatzweise… Weiter »
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