Werbung auf der Spielkleidung

Im Bereich des Bremer Fußball-Verbandes ist die Anbringung von Werbung auf der Spielkleidung in verschiedenen Formen zugelassen, sofern die entsprechenden Bestimmungen hierzu eingehalten werden. Neben der klassischen Werbung auf der Trikotvorderseite ist auch Werbung auf dem Trikotärmel und der Hose erlaubt.

Jede Werbung ist dabei genehmigungspflichtig und muss dem BFV bei der Anmeldung vorgelegt werden. Je Werbung ist dabei eine Anmeldegebühr in Höhe von 50,- Euro zu entrichten. Bei Jugendmannschaften ist die Anmeldung kostenlos.

Die Genehmigung wird für jeweils ein Spieljahr erteilt und wird danach kostenlos für jeweils ein weiteres Jahr genehmigt. Hierzu ist lediglich eine Verlängerung mittels Eintragung im DFBnet Vereinsmeldebogen erforderlich.

Das Spielen mit nicht genehmigter bzw. nicht verlängerter Werbung ist nicht gestattet und hat eine Bestrafung zur Folge.

Weitere Informationen:

Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung

Ansprechperson:

Meike Stünkel

Verbandsgeschäftsstelle

Telefon: 0421-791 66 12