Neue SALVO: Meilenstein für den Amateurfußball

31. März 2017

Der Bundesrat hat heute die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) beschlossen. Diese regelt, wie laut es auf einem Sportplatz zugehen darf. Die Regelung war speziell in Bremen immer wieder im Fokus, da auf mehreren Sportanlagen die Nutzungszeiten stark eingeschränkt wurden.

Die Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen, wie bei einem Wechsel des Belags von Grandplatz hin zu einem Kunstrasenplatz, hat nach dem heutigen Beschluss keine nachteilige Auswirkung mehr. Der sogenannte Altanlagenbonus ist nun rechtlich abgesichert. Mit der Anhebung der Dezibelgrenze für die Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen ist zudem ein deutlich längerer Trainings- und Spielbetrieb möglich.

Unter Flutlicht kann künftig bis 22:00 Uhr gespielt und trainiert werden. (Foto: Pixabay)

Unter Flutlicht kann künftig bis 22:00 Uhr gespielt und trainiert werden. (Foto: Pixabay)

„Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein für den Fußball. Viele Jahre haben unsere Vereine unter der unklaren Rechtslage gelitten. Dies hat nun ein Ende. Die neue Regelung ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur Absicherung des Breitensports in Bremen und Bremerhaven. Die Sportplätze gehören in die Mitte unserer Quartiere und damit auch in die Mitte der Gesellschaft“, bewertet BFV-Präsident Björn Fecker die Neuregelung.

Die neuen Regelungen reichen dem Bremer Fußball-Verband aber nicht aus. „Wir haben kein Verständnis, dass spielende Kinder auf Spielplätzen und spielende Kinder auf Fußballplätzen weiterhin rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Wir fordern auch die Kinderlärmprivilegierung in die SALVO aufzunehmen“, sagt Fecker. Die Kinderlärmprivilegierung regelt, dass von Kindern ausgehender Lärm nicht als Lärm im rechtlichen Sinne bewertet wird und somit keinerlei Auswirkungen hat.

[bfv]

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