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09.07.2012 12:02 Alter: 320 days
Von: Oliver Baumgart

Talentförderung im Juniorinnenbereich: Das Zweitspielrecht ist da!

Auf seiner letzten Sitzung hat der Beirat des BFV eine wichtige Änderung der BFV-Jugendordnung beschlossen. Eingeführt wurde ein neuer § 5a, der sich mit dem Zweitspielrecht für Mädchen befasst. BFV-Pressesprecher Oliver Baumgart sprach mit DFB-Stützpunktkoordinator und BFV-Verbandstrainer Thomas Horsch über die Neuerungen.

Thomas, was ist das Zweitspielrecht für Mädchen?
Das Zweitspielrecht ermöglicht es Mädchen, unter Beibehaltung ihrer bisherigen Spielerlaubnis für ihren Stammverein eine zusätzliche Spielberechtigung für Juniorinnen- und Gemischtmannschaften zu erhalten. Dies gilt auch für eine Mannschaft, die in der B-Juniorinnen-Bundesliga spielt. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob das Mädchen in seinem Stammverein in einer Jungen- oder Mädchenmannschaft spielt.

Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
Der Stammverein und die Erziehungsberechtigten müssen schriftlich zustimmen. Unter Vorlage dieser Unterlagen wird das Zweitspielrecht durch den „Zweitverein“ bei der Passstelle des BFV beantragt und dann grundsätzlich für eine Saison beziehungsweise bis zum Ende einer gegebenenfalls bereits laufenden Saison erteilt. Zur Verlängerung des Zweitspielrechts muss dann ein neuer Antrag gestellt werden.

BFV-Landesauswahlspielerin Reena Wichmann (l.) trainiert und spielt regelmäßig mit und gegen Jungen und hat nun die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht für eine Mädchenmannschaft zu bekommen.

Warum ist das Zweitspielrecht sinnvoll?
Die Entwicklung im Juniorinnen-Bereich ist seit einiger Zeit als sehr positiv zu bezeichnen. Es sind einfach auch wesentlich mehr fußballbegeisterte Mädchen in den Vereinen aktiv, als das früher der Fall war. Sowohl auf dem Sektor des Breitenfußballs als auch bei den leistungsorientierten Spielerinnen ist diese Entwicklung zu sehen. Betonen möchte ich, dass unbedingt weiter attraktive Angebote in beiden Bereichen bereitgestellt und entwickelt werden müssen. Wichtig ist aus Sicht der Talentförderung,  dass den talentiertesten Mädchen die Möglichkeit geboten wird, so lange wie möglich heimatnah in Ihren Vereinen mit Jungen zu trainieren und zu spielen. Ab der Saison 2012/2013 wird nun die B-Juniorinnen-Bundesliga eingeführt. Um zu verhindern, dass die Mädchen dann bereits frühzeitig den Verein wechseln und somit ausschließlich unter sich spielen, ist das neue Zweitspielrecht ein perfektes Instrument.

Das Mädchen braucht sich also nicht frühzeitig auf einen Verein festlegen?
Ganz genau. Einem talentierten Mädchen ist so die Möglichkeit gegeben, beispielsweise in der B-Juniorinnen-Bundesliga zu spielen, aber gleichzeitig auch für ein Juniorenteam in ihrem Heimatverein aktiv zu sein, und zwar auch dann, wenn dieser selber auch Mädchenfußball anbieten würde.

Thomas Horsch hat als DFB-Stützpunktkoordinator und verantwortlicher für den weiblichen Auswahlbereich die Talentförderung im BFV fest im Griff.
(Fotos: Sportfotografie Gloth)

Sind die Belastungen, die ein Mädchen durch zwei Vereine erfährt, nicht zu hoch?
Diese Gefahr sehe ich bei einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Zweitspielrecht nicht. Die beteiligten Vereine müssen zusammen mit Trainern und der Spielerin bzw. deren Eltern jeweils im Einzelfall über die tatsächlichen Einsatz- und Trainingszeiten in den unterschiedlichen Teams einen vernünftigen Konsens finden. Natürlich sind dabei auch die schulischen Belastungen zu berücksichtigen. Und selbstverständlich gilt auch beim Zweitspielrecht der Grundsatz, dass eine Jugendliche nur ein Spiel am Tag absolvieren darf.

Wie stellt sich die Talentförderung im Juniorinnenbereich denn derzeit dar?
Gerade im Bereich der U 13- und U 15- Juniorinnen bietet der BFV umfangreiche Landesauswahlmaßnahmen an. Außerdem werden zur Zeit 18 Spielerinnen neben dem Auswahl- und Vereinstraining zusammen mit ihren männlichen Kollegen in den drei DFB-Stützpunkten in Bremen und Bremerhaven wöchentlich gefordert und gefördert. Auch sind einige Spielerinnen an die Eliteschule des Fußballs in Bremen-Obervieland gewechselt. Gerade erst hat die DFB-Nationaltrainerin drei Spielerinnen aus Bremen und Bremerhaven zu einem Sichtungslehrgang der U 15-Nationalmannschaft eingeladen. Alle drei Spielerinnen nehmen an den gennannten Fördermaßnahmen teil.

 

Linktipp:

bremerfv.de - Der neue § 5a im Wortlaut.


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