Anreise- und Sicherheitshinweise zu den LOTTO-Pokal Endspielen

16. Mai 2018

Für alle Besucherinnen und Besucher der LOTTO-Pokal Endspiele 2018 stellt der BFV in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst und der Polizei Bremen einige Hinweise zur Anreise und der Sicherheit zusammen.

ANREISE:

Öffentliche Verkehrsmittel:
Das Stadion Obervieland ist hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Straßenbahn der Linie 4 hält unmittelbar an der Sportanlage (Haltestelle „Arsten“). Diese Anreisemöglichkeit sollte von den Zuschauern bevorzugt werden, da am Stadion keine Parkmöglichkeiten bestehen.

Parkplätze:
Am Stadion Obervieland stehen am Spieltag keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Die Anfahrt zum Stadion ist ausschließlich Inhabern von Parkberechtigungsscheinen möglich.

Kostenlose Parkmöglichkeiten gibt es im nahegelegenen Parkhaus am Sielhof. Fahrzeuge, die das Stadion ohne einen Parkberechtigungsschein anfahren, werden von der Polizei dorthin umgeleitet.

Von dort ist aus ist das Stadion Obervielend mit der Straßenbahn Linie 4 (Richtung Arsten) in sieben Minuten zu erreichen. Alle Besucher der LOTTO-Pokal Endspiele werden daher dringend gebeten, diese Möglichkeit zu nutzen. Die Abfahrtzeiten der Linie 4 von und zum Sielhof können Sie hier abfragen.

Busse:
Für Fanbusse ist eine Anfahrt über die Hans-Hackmack-Straße vorgesehen. An deren Ende können die Busse geparkt und das Stadion über ca. 300 m Fußweg erreicht werden. Am Stadion selbst gibt es keine Parkmöglichkeit für Busse.

SICHERHEIT:

Das Stadion Obervieland und die Tageskassen öffnen um 10:00 Uhr. Weitere Informationen zum Ticketing finden Sie hier.

Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21cm x 29,7cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist nicht möglich.

Zu den im Stadion verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Stock eine Länge von mehr als 1,50 m Meter aufweist. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Leicht- oder normalentzündliche Transparente, Plakate oder ähnlich Fanmaterialien müssen B1-imprägniert sein.

Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt -insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, homophoben oder beleidigenden Charakters- dürfen nicht mitgeführt werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.

Es gilt darüber hinaus die Stadionordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zum Stadion anerkannt wird.

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