Anreise- und Sicherheitshinweise für die LOTTO-Pokal Endspiele

27. Mai 2016

Für alle Besucherinnen und Besucher der LOTTO-Pokal Endspiele 2016 stellt der BFV in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst und der Polizei Bremen einige Hinweise zur Anreise und Sicherheit zusammen. Das Stadion Obervieland und die Tageskassen öffnen um 10:00 Uhr.

Anreise:

Das Stadion Obervieland ist hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Straßenbahn der Linie 4 hält unmittelbar an der Sportanlage (Haltestelle „Arsten“). Diese Anreisemöglichkeit sollte von allen Besuchern bevorzugt werden, da am Stadion in diesem Jahr abweichend von den letzten Jahren keinerlei öffentlichen Parkmöglichkeiten mehr bestehen. Die Anfahrt zum Stadion ist ausschließlich Inhabern von Parkberechtigungsscheinen möglich.

Kostenlose Parkmöglichkeiten gibt es im nahegelegenen Parkhaus am Sielhof. Fahrzeuge, die das Stadion ohne einen Parkberechtigungsschein anfahren, werden von der Polizei dorthin umgeleitet.

Von dort aus ist das Stadion Obervielend mit der Straßenbahn Linie 4 (Richtung Arsten) in sieben Minuten zu erreichen. Alle Besucher der LOTTO-Pokal Endspiele werden daher dringend gebeten, diese Möglichkeit zu nutzen.

Für Busse ist eine Anfahrt über die Hans-Hackmack-Straße vorgesehen. An deren Ende können die Busse geparkt und das Stadion über ca. 300 m Fußweg erreicht werden. Am Stadion selbst gibt es keine Parkmöglichkeit für Busse.

Sicherheit:

Zu den im Stadion verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Stock eine Länge von mehr als 1,50 m Meter aufweist. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.

Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt -insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, homophoben oder beleidigenden Charakters- dürfen nicht mitgeführt werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.

Als Landesverband des DFB übernimmt der BFV für die LOTTO-Pokal Endspiele sämtliche gültigen regionalen und bundesweiten Stadionverbote des DFB und der DFL. Stadionverbote, die im vergangenen Jahr im Rahmen der LOTTO-Pokal Endspiele gegen Personen ausgesprochen wurden, gelten ausdrücklich auch für den diesjährigen Finaltag.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.

Es gilt darüber hinaus die Stadionordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zum Stadion anerkannt wird.

[bfv]

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